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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses – Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS); Neuerlass (02.05.2022)

Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit

05.05.2022, 13:12

Die Satzung für die Beiträge und Gebühren stammt aus dem Jahr 2003 und wurde, bedingt durch die erhobenen Ergänzungsbeiträge für die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage, im Jahr 2007 für die Beiträge angepasst. Die Beiträge, die bei Neubauten bzw. Erweiterungen erhoben werden, betragen aktuell pro m² Geschoßfläche 14,14 € und bei einer Einleitungsmöglichkeit von Niederschlagswasser pro m² Grundstücksfläche 1,75 €.

Die Gebühren wurden mit Satzung vom 30.11.2020 ab 01.01.2021 neu berechnet und betragen pro m³ Abwasser 2,83 € und bei Grundstücken, von denen nur Schmutzwasser eingeleitet wird, 2,51 € pro m³ Abwasser.

Der Bay. Kommunale Prüfungsverband hat die kompletten Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Parsberg überprüft und neu berechnet. Bei den Gebühren ergeben sich keine Änderungen, sodass im Kalkulationszeitraum von 2021 bis 31.12.2024 keine Änderungen vorgenommen werden müssen.

Bei den Beiträgen, deren Ursprung wie bereits erwähnt, im Jahr 2003 liegen, ergeben sich folgende, neue Herstellungsbeitragssätze:

 

  • nach der Grundstücksfläche 1,02 € (bisher 1,75 €)
  • nach der Geschoßfläche 16,93 € (bisher 14,14 €).

 

Bei der Berechnung der Beiträge hat der Kommunale Prüfungsverband die anfallenden Zukunfts-investitionen sowohl im Bereich der Erschließung von neuen Baugebieten, als auch die anfallenden Kosten für die Schlammentwässerung einberechnet.

 

Beschluss:

Der als Anlage zum Beschluss beigefügten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) wird zugestimmt.