Hinweise zur Grundsteuerreform
Markt Burgheim
Bitte beachten Sie, dass das Grundbuchamt zu Fragen der Grundsteuerreform nicht zuständig ist und auch keine Rechtsberatung dazu geben kann.
Seit Anfang April werden von den Finanzbehörden Informationsschreiben versandt.
Es ist nicht zwingend notwendig, einen k o s t e n p f l i c h t i g e n Grundbuchauszug anzufordern.
Grundsätzlich sind die benötigten Daten (Gemarkung, Grundbuchblattstelle, Flurstücksnummer, Größe) wie folgt ersichtlich
-aus dem notariellen Kauf-/Übergabevertrag
-Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bauantrag
-aus dem Liegenschaftskataster. Für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt mit Außenstelle Eichstätt zuständig.
Aus dem Grundbuch bzw. den dortigen Verzeichnissen können folgende Daten nicht herausgelesen werden:
-Ertragsmesszahl
-Wohnflächenberechnung bzw. Unterscheidung in Wohn- und Nutzfläche
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Finanzbehörden (sowie dortige telefonische Servicehotline der Finanzbehörden 089/30700077) oder der Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie die Hinweise wie nachfolgend unter „Was steht im Grundbuch?“
Auf schriftlichen Antrag kann Ihnen ein – kostenpflichtiger – Grundbuchauszug übersandt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. Es gelten die Hinweise wie nachfolgend unter „Grundbucheinsicht“ bzw. „Grundbuchauszug“. Dort steht Ihnen auch ein Formblatt zur Verfügung.
Die Eintragung von aktuellen notariellen Urkunden, wie Übergaben, Kaufverträge, Grundschulden, Fortführungsnachweise etc. einschließlich der Erstellung von Vollzugsmitteilungen, sind die Kernaufgaben des Grundbuchamts gemäß der Grundbuchordnung, auf die sich das Grundbuchamt konzentrieren muss.“