Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen – Vorschläge und Maßnahmen
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
In den Verordnungen des Bundeskabinetts zur Energieversorgung durch mittel- und kurzfristige wirksame Maßnahmen haben sich folgende Vorgaben ergeben:
In der Vorschrift ist enthalten, dass die Lufttemperaturhöchstgrenze von 19 Grad in den Büros nicht überschritten werden soll. Ausgenommen sind Med. Einrichtungen, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten. Benutzer der jeweiligen Gebäude wurden informiert. Es bleibt abzuwarten, ob Bürotätigkeiten bei 19 Grad Raumtemperatur ordnungsgemäß verrichtet werden können.
Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen wurde außer Betrieb genommen. Dies betrifft Burg, Burgsaal, Burggarten und Technologiecampus. Die Beleuchtung der Kirche hängt an der Burgbeleuchtung mit dran und ist ebenfalls außer Betrieb.
Das Burgmuseum wird in der Ausstellung auf max. 14 – 16 Grad beheizt. Für Bauhof und Klärwerk gelten die Vorgaben entsprechend.
Derzeit wird eine Leistung der Stromlieferung bei rund 1,1 Mio. kW-Stunden im Rahmen einer Sammelausschreibung durch den Bay. Gemeindetag ausgeschrieben. Im Hinblick auf die zu erwartenden Energiekostensteigerungen sind Mehrausgaben im Vergleich zu bisher allein beim Strom über ½ Mio. € zu erwarten. Die gestiegenen Energiekosten für Diesel und Heizung werden ebenfalls zu erheblichen Mehrausgaben führen. Inwieweit unter diesen Voraussetzungen die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung beibehalten werden kann, wird sich, sobald sich die Erkenntnisse über die Energiekostensteigerungen gefestigt haben, zeigen.
Die Weihnachtsbeleuchtung soll in bisheriger Form durchgeführt werden.