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Grundsteuererklärung – auch Vereine betroffen

Gemeinde Niederaichbach

16.09.2022, 11:22
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Zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuer öffentlich aufgefordert. Sind Eigentümer natürliche Personen, wurden diese zusätzlich zur Allgemeinverfügung per Post über die abzugebende Grundsteuererklärung informiert. Vereine und juristische Personen hingegen wurden nicht gesondert zur Abgabe aufgefordert.

Wir möchten daher Vereine und juristischer Personen, die über eigene Grundstücke verfügen, darauf hinweisen, dass auch für diese eine Grundsteuererklärung abzugeben ist. Auch hier gilt die Frist bis 31.10.2022.

Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de