Sitzung des Stadtrates vom 15. September 2022
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
Ergebnis Wasserstoffanalyse; Vorstellung durch das Institut für Energietechnik (IfE)
Sachverhalt:
Im Auftrag der Stadt Parsberg hat das Institut für Energietechnik, Amberg einen Teil-Energienutzungsplan zur Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur erstellen lassen. Unter Berücksichtigung einer Förderung durch den Freistaat Bayern sind der Stadt hierfür Kosten in Höhe von 21.305 € angefallen. Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass die ursprüngliche Projektidee zur Gewinnung von „Grünem“ Wasserstoff aus regionalem Überschussstrom aus erneuerbaren Energien im Projektverlauf technisch geprüft und bestätigt werden konnte. Als Vorteile wurden die Nähe zum Umspannwerk Parsberg, die grundsätzliche Möglichkeit der Nutzung der Abwärme und die Nutzung sowohl von Wasserstoff als auch Sauerstoff gesehen.
Aufgrund der energiewirtschaftlichen Lage und den stark gestiegenen Strompreisen in den letzten Monaten ist der wirtschaftliche Betrieb einer Wasserstofferzeugung ohne eine Förderung der Betriebskosten derzeit kaum möglich, was bisher jedoch nicht über die Förderprogramme abgedeckt wird.
Das Institut wird das Ergebnis in der nächsten Stadtratsitzung vorstellen.
Meldung Maßnahmen EU-Förderprogramm, EU-REACT
Sachverhalt:
Die Stadt Parsberg ist dem Förderaufruf des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr aus dem Programm REACT-EU gefolgt und hat am 18.08.2021 die notwendigen Bewerbungsunterlagen eingereicht.
Mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 07.02.2022 wurden Finanzhilfen in Höhe von 4.382.100 € (bei Kosten von 4.869.000 €) mit einer Förderquote von 90 % bewilligt. Neben der Maßnahme „Umgestaltung Stadtplatz für den Bauabschnitt I, Dr.-Boecale-Straße“ und der „Herstellung von Ausweichflächen und Parkplätzen“ sowie die „Umgestaltung des Volksfestplatzes“ wurden für verschiedene Studien, Gutachten, Entwicklungskonzepte und Maßnahmen, die der Stadtmitte dienen, Projekte beantragt.
Aufgrund der sich zwischenzeitlich ergebenden deutlichen Kostensteigerungen wurden zusätzliche Mittel beantragt und eine Bewilligung in Aussicht gestellt. Insgesamt sind 3 Bündel (Volksfestplatz, Stadtmitte und Marketing-Medien-Ausstattung) mit einem Gesamtvolumen von knapp 6,5 Mio. und einer Fördersumme von 5,8 Mio. vorangemeldet.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn für alle Maßnahmen ist bereits pauschal erteilt, sodass die Maßnahmen beauftragt und begonnen werden können.
Beschlussfassung ist nicht erforderlich, die Information dient zunächst zur Kenntnis.
Jahresrechnung 2021; Vorlage
Sachverhalt:
Bericht zur Jahresrechnung 2021
Zum Haushaltsplan 2021:
|
Ansatz: |
Ergebnis: |
Verwaltungshaushalt: |
17.593.000,00 € |
18.124.450,62 € |
Vermögenshaushalt: |
15.155.000,00 € |
16.125.324,15 € |
Zuführung VwH – VmH: |
3.395.500,00 € |
4.228.225,74 € |
Der Gesamthaushalt 2021 war geprägt durch die Corona-Pandemie. Die Ansätze des Haushaltsjahres 2021 wurden vorsichtig gebildet.
Die Ergebnisse des Haushalts 2021 übertrafen deutlich die Erwartungen. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer lagen bei 4,6 Mio. €, ein Ansatz wurde bei der Haushaltsplanaufstellung mit 3,9 Mio. € gebildet.
Die Einwohnerzahlen der Stadt Parsberg sind gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Amtliche Einwohnerzahlen des Bayer. Landesamtes für Statistik zum
31.12.2021: 7.432 Einwohner
31.12.2020: 7.272 Einwohner
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 4.228.225,74 €. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts waren keine Kreditaufnahmen erforderlich.
Der Schuldenstand der Stadt Parsberg beläuft sich zum 31.12.2021 auf 6.905.911,87 €.
Rechenschaftsbericht 2021:
Die Abschlussergebnisse:
Zuführung zum Vermögenshaushalt: |
4.228.225,74 € |
Überschuss / Rücklagenzuführung: |
6.549.365,28 € |
Kreditaufnahme: |
0 € |
Schuldenstand: |
6.905.911,76 € |
zeigen, dass das Gesamtergebnis 2021 positiver ausgefallen ist, als erwartet werden durfte.
Die Kassenlage war während des gesamten Jahres geordnet. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden.
Die veranschlagte Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt mit 4.228.225,74 € (Ansatz: 3.395.500,00 €) wurde deutlich überschritten.
Eine Darlehensaufnahme war nicht erforderlich.
Die haushaltsrechtliche Alternative, eine Bildung von Haushaltsresten, wurde nicht realisiert. Deshalb finden sich die Maßnahmen in den Ansätzen zum Haushalt 2022 wieder.
Ein Überschuss in Höhe von 6.549.365,28 € (Ansatz 0,0 €) konnte der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Beschluss:
Die Prüfung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss übertragen.
Offene Ganztagsbetreuung an der Grundschule Parsberg; Erhebung von Elternbeiträgen
Sachverhalt:
An der Grundschule Parsberg werden verschiedene Betreuungszeiten im Rahmen der Offenen Ganztagsbetreuung angeboten.
An den Tagen Montag bis Donnerstag ist die Betreuung bis 16.00 Uhr durch die Fördermittel der Regierung abgedeckt.
Für eine Betreuung bis 16.30 Uhr wurden 11 Kinder angemeldet. Für die Betreuung von 16.00 bis 16.30 Uhr würden für Montag bis Donnerstag monatliche Elternbeiträge von 43,00 € anfallen. Sollte die Stadt Parsberg diese Kosten übernehmen würden hierfür Gesamtkosten von 4.788,88 € anfallen.
Am Freitag wird eine Betreuung bis 14.00 Uhr angeboten, es sind 53 Kinder angemeldet. Hierfür gibt es keine Fördermittel. Für die Betreuung am Freitag bis 14.00 Uhr fallen monatliche Elternbeiträge von 17,00 € an. Sollte die Stadt Parsberg diese Kosten übernehmen würden hierfür Gesamtkosten von 8.861,74 € anfallen.
Bislang wurde auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet.
Beschluss:
Ab dem Schuljahr 2020/23 werden weiterhin keine Elternbeiträge erhoben.
Feldgeschworener für die Gemarkung Hörmannsdorf und Klapfenberg; Wahl
Sachverhalt:
Für die Gemarkung Hörmannsdorf wurden neue Feldgeschworene gesucht, da die bisherigen Feldgeschworenen Albert Stigler und Willibald Eichenseer aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Als neue Feldgeschworene für die Gemarkung Hörmannsdorf würden sich zur Verfügung stellen:
Wolfgang Schmidt (GT Hörmannsdorf) und Hubert Stigler (GT Hörmannsdorf)
Als neuer Feldgeschworener für die Gemarkung Klapfenberg würde sich zur Verfügung stellen:
Max Eglmeier (GT Klapfenberg)
Gemäß Art. 51 Abs. 3 GO müssen die Feldgeschworenen gewählt werden.
Die Vorschläge wurden zur Kenntnis genommen und anschließend die Stimmzettel ausgeteilt.
Die Wahl findet schriftlich und geheim statt.
Beschluss:
Herr Wolfgang Schmidt und Herr Hubert Stigler werden als Feldgeschworene für die Gemarkung Hörmannsdorf bestellt.
Herr Max Eglmeier wird zum neuen Feldgeschworenen für die Gemarkung Klapfenberg bestellt.
Bauleitplanung; Stellungnahme zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan des Marktes Lupburg
Sachverhalt:
Der Markt Lupburg beabsichtigt einen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan aufzustellen. In diesem Zusammenhang wurden wir als Nachbargemeinde zur Abstimmung der Planung informiert und haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Beachtlich ist hier, dass im Süden des Stadtgebietes im Bereich des „Staatswaldes“ auf dem Höhenrücken eine Fläche für Windkraftanlagen vorgesehen ist. Außerdem sind im Bereich Rudolfshöhe an die Wohnbebauung heranrückende Gewerbeflächen vorgesehen sowie eine große Anzahl von Wohnlandflächen um den Ortskern Lupburg.
Der vom Markt Lupburg vorgeschlagene Standort liegt genau im Süden der Stadt. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass bei einem gut nachbarschaftlichen Verhältnis von Seiten des Marktes Lupburg bereits im Vorfeld hätte Rücksicht genommen werden können. Weiter wird herausgestellt, dass ein gemeinsamer Weg wünschenswert wäre.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinzuweisen ist dass sich die Entfernung des Sondergebietes für Windkraft in ca. 850 m zur aktuellen Bebauung befindet. Der Abstand zu geplanten Baugebieten (z.B. „Löchl“ – Aufstellungsbeschluss gefasst) beträgt ca. 500 m.
Beschluss:
Aus Sicht der Stadt Parsberg ist das Gebiet „SOW2“ (Sondergebiet für Windkraft) wegen der Nähe zur bestehenden und geplanten Wohnbebauung aus der Flächennutzungsplanung zu nehmen. Alternativgebiete an der gemeinsamen Gemeindegrenze werden angeboten.
Bauleitplanung; Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB “ Zu den Bundesbauten“
Sachverhalt:
Die Fl.Nr. 811/4 der Gem. Parsberg (Zu den Bundesbauten 1 – 11) wurde von einem Bauträger erworben. Die alten Gebäude sollen saniert um umgebaut werden. Außerdem ist beabsichtigt neue Gebäude zu erstellen.
Hierzu haben verschiedene Vorgespräche und Informationen stattgefunden. In diesem Zusammenhang wird von Seiten des Landratsamts Neumarkt vorgeschlagen, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen. Die Aufstellung ist im beschleunigten Verfahren möglich.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Wohngebiet dargestellt.
Auf die Vorstellung der planenden Architektin über Inhalt und die Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Stadtrates wird hingewiesen.
Beschluss:
Auf der Fl.Nr. 811/4 der Gem. Parsberg wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Erneuerung Stellvertreter für ZV Kommunale Verkehrssicherheit
Sachverhalt:
Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz teilt folgendes mit:
„Sehr geehrte Verbandsrätinnen und Verbandsräte.
ich melde mich mit einem wichtigen Anliegen bei Ihnen. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hatten wir bei der letztenVerbandsversammlung im April bereits zum wiederholten Male Probleme mit der Beschlussfähigkeit.
Damit künftig wieder mehr Vertreter unserer angeschlossenen Kommunen an der Verbandsversammlung teilnehmen, besteht Ihrerseits die Möglichkeit, einen oder mehrere gekorene Verbandsräte zu ernennen. Dabei handelt es sich in der Regel um Mitarbeiter der Verwaltung wie der Geschäftsleitung oder den zuständigen Sachbearbeiter. Der gekorene Verbandsrat kann dann stellvertretend für den verhinderten Verbandsrat an der Verbandsversammlung teilnehmen und seine Stimme abgeben.
Hierzu benötigen wir lediglich einen Stadt- bzw. Gemeinderatsbeschluss. Eine Vorlage dazu finden Sie anbei.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns den Beschluss bis spätestens drei Tage vor der nächsten Verbandsversammlung per Mail an geschaeftsleitung@zv-kvs.de übersenden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Reinhardt
Kommissarische Geschäftsführung
Beschluss:
- Die Stadt Parsberg ist dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit beigetreten.
- Die Stadt Parsberg hat die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
- die im ruhenden Verkehr festgestellt und/oder
- die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen und/oder
Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz zu übertragen.
- Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
- Bürgermeister Josef Bauer und nachfolgend die gesetzlichen Vertreter
Zum Vertreter als gekorener Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wird bestimmt:
- Bürgermeister Jakob Wittmann und 3. Bürgermeister Hans-Jürgen Hopf.
Antrag der SPD Fraktion auf „Förderung sozialer Wohnungsbau in Parsberg“
Sachverhalt:
- Mai 2022 „Antrag 1/2022
Förderung sozialer Wohnungsbau Parsberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten für eine verpflichtende
Sozialwohnungsquote bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Mehrparteienhäusern im privaten Sektor zu prüfen und dem Stadtrat sobald möglich Vorschläge zur Umsetzung einer solchen Quote vorzulegen.
Begründung:
Der Bedarf an gefördertem Wohnraum ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nicht nur Migrationsbewegungen wie 2015/16 oder die aktuelle Zahl an Flüchtlingen aus der Ukraine sind hierfür ein Faktor, sondern vor allem das immer weiter auseinanderklaffende Lohngefüge sowie z.T. sinkende Reallöhne. Die Rückkehr hoher Inflationsraten wird diese Entwicklung weiter befeuern. Darüber hinaus haben in den vergangenen Jahren in Parsberg viele ehemalige Sozialwohnungen ihre Preisbindung verloren. Die Stadt hat vor einigen Jahren damit begonnen,
kommunal geförderten Wohnraum zu bauen und soll und wird hier weiter tätig bleiben. Die Stadt wird den Bedarf aber nicht allein decken können. Daher ist auch die Privatwirtschaft gefordert ihren Beitrag zu leisten. Neben staatlichen Förderungen für derartige Projekte gibt es auch immer mehr private Investoren, die Interesse an solchen Immobilien haben um die Vorgaben für ein ESGLabel zu erfüllen. Viele Städte sind bereits einen ähnlichen Weg gegangen um ihre Sozialwohnungsquote dadurch zu erhöhen und ihren Bürgern erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Parsberg sollte sich hier anschließen und so zu einem Vorreiter im Landkreis werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadträte Martin Beiderbeck, Josef Hierl, Christian Sinzinger“
Stellungnahme der Verwaltung:
Bezüglich des obigen Antrages wurde die Verwaltung in der Julisitzung beauftragt, den Antrag zu prüfen. Hierzu wurde der Bayerische Städtetag gebeten eine Stellung abzugeben.
Inhaltlich führt der Bayrische Städtetag aus, dass der Antrag im Grunde nur über entsprechende Bauleitplanverfahren aufgegriffen werden kann.
In Gebieten, in denen die Grundstücke im Eigentum der Stadt sind, ist dies unproblematisch.
In unbeplanten Bereichen mit privatem Grundeigentum ist dies aktuell mit deutlichen Risiken behaftet. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass dies zu Entschädigungsansprüchen führen kann.
Es wird angeregt, dass die Verwaltung diesbezüglich die künftigen Bauherrn über Fördermöglichkeiten beraten soll.
Beschlussfassung erfolgte nicht.
Antrag der FW-PWG Fraktion auf „Anpassung der Stellplatzsatzung“
Sehr geehrter Hr. Bürgermeister,
die Fraktion der Freien Wähler – Parsberger Wählergemeinschaft, beantragt hiermit die Anpassung der seit zuletzt am 09. April 2018 angepassten Stellplatzsatzung durch eine Erhöhung des Beitrags zur Ablösung für Stellplätze.
Begründung:
Als Räte unserer Stadt haben wir die Aufgabe darauf zu achten, dass Gelder zielgerichtet, sinnvoll und dem Zwecke dienlich eingesetzt werden. Dies haben wir in der Vergangenheit im Rahmen unserer Stellplatzsatzung getan. Stellplatze sind in Parsberg ein immer wiederkehrendes Thema, welches nun auch in Bezug auf unseren Volksfestplatz und in der Innenstadt angegangen wird.
Wir alle möchten natürlich das Parkraum da geschaffen wird, wo er sinnvoll und angebracht ist, nämlich auf dem Grundstück oder auf öffentlichen Flächen, die wir hierfür zur Verfügung stellen oder schaffen.
Ob nun ein Stellplatz auf der freien Fläche, einer Garage oder in einer Tiefgarage. Die Kosten zur Schaffung von Parkraum sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Aktuell liegen die Beiträge zur Ablösung im Bereich des Ortes Parsberg bei 10.000€; in den Ortsteilen bei 5.ooo€ und bei fehlenden aus der Bestandsnutzung bei 2.000,00 € nach Angaben der aktuellen Stellplatzsatzung.
Diese sind aus Sicht unserer Fraktion deutlich zu erhöhen bzw. anzupassen. Somit kann auch weiterhin sinnvoll in Schaffung von Parkraum, im Sinne unserer Bürger investiert werden.
Die Verwaltung wird gebeten Vorschläge hierfür dem Stadtrat vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es haben nicht alle Gemeinden in der Umgebung eine Stellplatzsatzung. Bei den Gemeinden, bei denen eine Satzung vorliegt, liegen die Ablösesummen zwischen 3.000 € – 15.000 € (Durchschnittswerd liegt bei 7.125 €).
Die aktuellen Ablösebeträge der Stadt liegen über dem Durchschnittswert.
Eine Gemeinde lässt keine Ablöse zu. Die Einnahmen seit Einführung unserer Satzung belaufen sich auf 136.500 € und sind zweckgebunden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Satzungsänderung zu erarbeiten.
Antrag FW-PWG Fraktion auf „Errichtung eines Beschattung Systems im Zuge der Umbaumaßnahmen Freibad“
Sehr geehrter Hr. Bürgermeister;
die Fraktion der Freien Wähler – Parsberger Wählergemeinschaft, beantragt hiermit die Errichtung eines Beschattung Systems im Zuge der Umbaumaßnahmen im Freibad Parsberg.
Begründung:
Wie wir alle wissen, ist unser Parsberger Freibad ein Bad, das Menschen von nah und fern anlockt und in Sachen Familienfreundlichkeit glänzt. Hier wurde in den letzten Jahren immer wieder Geld in die Hand genommen, um den Betrieb zu sichern oder es zu modernisieren. Aber auch eine Rutsche wurde installiert und der Aquapark sowie wie Wassergymnastik werden bei den großen und kleinen Besuchern hervorragend angenommen. In der diesjährigen Saison wurden Mitglieder unserer Fraktion immer wieder auf den desolaten Zustand der Schirme aufmerksam gemacht. Sonnenschirme, die zerrissen, abgeknickt oder so marode sind, dass sie eine Gefahr für die Besucher unseres Freibades darstellen. Bilder, die den wirklich fürchterlichen Zustand aufzeigen, liegen vor. Die Besucher wünschten sich mehr schattige Plätze zwischen Wellen- und Schwimmerbecken, da hier vermehrt Familien mit Kindern liegen, die diese beim planschen im Wellenbecken oder beim rutschen im Auge haben möchten. Durch die Sonnenstrahlen hat aber in den letzten Jahren die Gefahr für Hautkrebs stark zugenommen. Hier wäre es wünschenswert für mehr Beschattung in diesem Bereich zu sorgen. Somit würde auch eine immer wiederkehrende Beschaffung neuer Schirme und Ständer entfalten. Ebenso würde es die Arbeit für die Angestellten des Bades erleichtern, da am Abend keine Schirme und Ständer weggeräumt werden müssten. Im Zuge der anstehenden Sanierungsmaßnahmen unseres Freibades und der damit verbundenen Öffnung der Oberflächen beantragt die Fraktion der PWG die Installation eines fest installierten Systems zur Beschattung im Bereich zwischen dem Welfen- und Schwimmerbecken.
Beschluss:
Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge im Zusammenhang mit der Sanierung des Freibades in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates vorzulegen.