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Der Zweckverband zur Wasserversorgung -Wenzenbacher Gruppe- informiert:
Gemeinde Bernhardswald
28.09.2022, 08:30
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Derzeit werden durch unseren Mitarbeiter, Herrn Winkeler, Geschoßflächenkontrollen vor Ort ohne vorherige Terminvereinbarungen durchgeführt.
Außerdem bitten wir Sie, uns aufgrund § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) unverzüglich mitzuteilen, wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen und sich dadurch nachträglich die Geschossfläche vergrößert (z. B. durch den Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Carports oder Garage oder den Bau einer fest installierten Terrassenüberdachung).
Als Beitrags- und Gebührenschuldner sind Sie verpflichtet, maßgebliche Veränderungen zu melden und über den Umfang Auskunft zu erteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ebneth
Verbandsvorsitzender