Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Bernhardswald „Am Seeacker“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) (2)
Gemeinde Bernhardswald
Es umfasst die Flurnummern 249, 249/15, 249/14, 249/13, 249/11, 249/17, 249/18, 249/19, 249/20, 249/21, 249/22, 249/24, 249/16, 249/12, 247/1, 249/10, 249/9 und 60/5 alle Gemarkung Bernhardswald und wird von folgenden Flurnummern umfasst:
Im Norden: FlNr. 247, 249/8, 249/5, Gemarkung Bernhardswald
Im Westen: FlNr. 249/3 und 57 der Gemarkung Bernhardswald
Im Süden: FlNr. 60/2, 60, 60/3, 60/4,249/23, 60/1 und 63/1 der Gemarkung Bernhardswald
Im Osten: FlNr. 243, 250/7, 251 und 250 der Gemarkung Bernhardswald
und ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bernhardswald Am Seeacker“.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Preihsl und Schwan Beraten und Planen GmbH Kreuzbergweg 1a 93133 Burglengenfeld beauftragt.
Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Die Gemeinde Bernhardswald beabsichtigt mit dem vorliegenden Bebauungsplan aufgrund der starken Nachfrage nach Baugrundstücken die Wohngebiete im Ortsteil Bernhardswald zu erweitern.
Folgende baulichen Strukturen sind geplant:
Die Baugebietsausweisung soll Siedlungsraum für 9 Parzellen schaffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5, Satz 3 und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch abgesehen wird.