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Verkehrsrechtliche Anordnung Höhenhof-Tenacker

Gemeinde Obertraubling

18.10.2022, 16:57
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Auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Höhenhof (Abzweigung R20 Richtung Tenacker) und Tenacker wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet. Auf die beiliegende Anordnung wird verwiesen.