Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Gemeinde Bernhardswald für den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Am Seeacker.
Gemeinde Bernhardswald
Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans “Am Seeacker” für das Gebiet, welches folgende Flurnummern umfasst:
Fl.Nr. 249, 249/15, 249/14 (Verschmelzung mit der Fl.Nr. 249/15), 249/13, 249/11, 249/17, 249/18, 249/19, 249/20 (Verschmelzung mit der Fl.Nr. 249/19), 249/21, 249/22, 249/24, 249/16, 249/12, 247/1, 249/10, 249/9 und 60/5(Verschmelzung mit der Fl.Nr. 249/19) alle Gemarkung Bernhardswald und von folgenden Flurnummern umfasst wird
Im Norden: FlNr. 247, 249/8, 249/5, alle Gemarkung Bernhardswald
Im Westen: FlNr. 249/3 und 57 alle Gemarkung Bernhardswald
Im Süden: FlNr. 60/2, 60, 60/3, 60/4,249/23 (Verschmelzung mit 60/1), 60/1 und 63/1 alle Gemarkung Bernhardswald
Im Osten: FlNr. 243, 250/7, 251 und 250 alle Gemarkung Bernhardswald
Der Entwurf und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Zimmer 8, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald, von 07.11.2022 bis einschließlich 12.12.2022, während folgender Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich aus und sind zusätzlich im am Ende verlinkt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Seeacker“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und Ihn nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Am Seeacker nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5, Satz 3 und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch abgesehen wird.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Homepage unter https://www.bernhardswald.de/gemeinde-rathaus/datenschutz/ einzusehen ist.
DIN-Normen:
Die in den Planunterlagen genannten DIN-Normen liegen ebenfalls im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Zimmer 8, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald zu folgenen Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich aus.