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+++Anordnung laut § 45 StVO
Gemeinde Aufhausen
10.11.2022, 09:24
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An der Engstelle in der Hofmark, die die Zufahrt zum Feuerwehrhaus darstellt, gibt es regelmäßig Behinderungen durch Falschparker. Die Engstelle wird daher mit einem absoluten Halteverbot und dem Hinweis auf die Feuerwehranfahrtszone beschildert.
Die zuständige Polizeidienststelle wird zudem in der nächsten Zeit Kontrollen vornehmen.