Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit

19.11.2022, 11:48

1. Stromlieferung 2023-2025; Ermächtigung Bürgermeister zum Abschluss von VerträgenSachverhalt:Die Strompreise haben sich insbesondere im Jahr 2022 enorm erhöht. Dies betrifft alle Bereiche, egal ob Privathaushalte, Firmen und öffentliche Stellen wie die Stadt Parsberg. In der Vergangenheit lagen die reinen Stromkosten bei wenigen Cent. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Preise wieder auf ein Niveau von vor dem Jahr 2022 fallen wird, liegt bei nahezu null. Das liegt vor allem an den deutlich höheren Börsenstrompreisen. Ob und wie stark die Strompreise ansteigen, hängt auch von der Nachfrage, dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Verfügbarkeit von Rohstoffen ab.Ob die Strompreisbremse auch für Kommunen gilt, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Wir gehen aber davon aus. Welche konkreten Auswirkungen zu erwarten sind, steht noch offen.Bereits in den vergangenen Jahren wurden viele Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt. Selbstverständlich hat die Stadtverwaltung inzwischen eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen angestoßen. Weiter werden bisher durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnungen erneut überprüft und zusätzliche Prüfungen in Gange gesetzt. So wird derzeit der Strombezug für das Freibad, für das Klärwerk mit den Pumpen im Zusammenhang mit der Klärgasverstromung, für das Rathaus und für die Kindergärten genauer untersucht. Weiter wird derzeit geprüft, ob öffentliche Stellplätze sinnvoll mit PV-Anlagen überdacht werden können und ob auf dem Dach des Burgsaals eine PV-Anlage mit Stromspeicher wirtschaftlich betrieben werden kann. Beim Campus wird seit 2021 geprüft, welche vertraglichen Möglichkeiten gegeben sind.Die derzeitigen Stromlieferverträge, die 2020 für die Dauer von 3 Jahren geschlossen wurden, enden zum 31.12.2022. Laut Beschluss vom 01.03.2021 des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses des Stadtrates Parsberg wurde im Rahmen der Strombündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags Ökostrom durch die Fa. Kubus (für über 1000 Städte und Gemeinden) ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung im August 2022 war dies nicht vorhersehbar. Ein Anstieg aus dem Vertrag ist juristisch geprüft und nicht möglich. Die Ausschreibung erzielte folgende Ergebnisse:Das Los „Ökostrom RLM“ (460.000 kWh/Jahr – Zähler mit Leistungsmessung für Freibad, Kläranlage, Pumpstation und Campus) wurde an eins energie in sachsen GmbH & Co. KG vergeben. Der Arbeitspreis hier beträgt im Jahr 2023: 59,786 ct/kWh, 2024: 35,847 ct/kWh und 2025: 30,527 ct/kWh. Der bisherige Arbeitspreis (Normalstrom) betrug 4,708 ct/kWh.Das Los „Ökostrom SB“ (220.000 kWh/Jahr – Straßenbeleuchtung) wurde an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH vergeben. Der Arbeitspreis beträgt im Jahr 2023: 72,76 ct/kWh, 2024: 47,76 ct/kWh und 2025: 37,76 ct/kWh. Der bisherige Arbeitspreis (Normalstrom) betrug 4,222 ct/kWh.Die Zuschlagsentscheidungen sind lt. Auskunft des Bayerischen Gemeindetags für alle Teilnehmer bindend.Die Lose „Ökostrom SLP“ (Standardlastprofil-Anlagen) und „Ökostrom HS“ (Heizstrom) wurden nicht vergeben, da die Bieter sich hierfür nicht an den Auktionen beteiligt haben. Derzeit werden für diese Verbrauchsstellen auf Anraten des Landkreises Verhandlungen mit diversen Stromanbietern geführt. Auch eine mögliche Belieferung über den sogenannten Spotmarkt wird geprüft. Des Weiteren sind evtl. neue Entscheidungen bzgl. der Strompreisbremse etc. abzuwarten.Bei einem Jahresverbrauch von rund 1,1 Mio kWh/Jahr wird sich voraussichtlich ein Mehrpreis von ca. 600.000 EUR für die Stromlieferungen ergeben.Stellungnahme der Verwaltung:Ungeklärt ist noch, ob die Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren beibehalten werden kann. Durch die Einsparmaßnahmen der vergangenen Jahre wirken sich diese noch stärker aus als bisher.Die Angebotsbindungen für den Strommarkt sind nur jeweils wenige Stunden bindend. Es ist deshalb nicht möglich, die Vergabe in einer Sitzung durchzuführen. Es wird deshalb notwendig, den Bürgermeister zur Auftragsvergabe zu ermächtigen.Beschluss:Der Bürgermeister wird zum Abschluss von Stromlieferverträgen ermächtigt.