Klarstellung zur Parkmöglichkeit auf Multifunktionsstreifen – besonders im Kirchweg von Breitbrunn
Gemeinde
In letzter Zeit ist es häufiger zu Unklarheiten gekommen, ob oder wie auf den sogenannten Multifunktionsstreifen im Gemeindegebiet geparkt werden darf. Nach Rücksprache mit der Polizeidienststelle Ebern kann klargestellt werden, dass die Multifunktionsstreifen – auch wenn sie mit anderen Belägen ausgestattet sind – als Teil der Straße gelten. Dies bedeutet, dass dort am rechten Straßenrand geparkt werden darf. Eines Abstands für Kinderwägen, Fußgänger oder Rollstuhlfahrer bedarf es nicht. Natürlich muss die Mindestdurchfahrtsbreite der Straße gewährleistet sein und es dürfen keine Einfahrten zugeparkt werden.
Da es zu speziellen Anlässen im Siedlungsgebiet „Hinter der Kirche“ zu einer vermehrten Belastung durch den zusätzlichen Verkehr kommt, freuen sich die Anwohner über jeden, der alternative Parkmöglichkeiten im Umfeld der Kirche nutzt.