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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Molsterstraße Süd“ im Verfahren gemäß § 13 b BauGB

Markt Rennertshofen

18.11.2022, 16:29
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Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Molsterstraße Süd“ aufzustellen.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Molsterstraße Süd“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Molsterstraße Süd“ umfasst die Fl.-Nrn. 9/3, 9/4 und 25/3 der Gemarkung Riedensheim.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB. Zudem wird von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

 

Anregungen oder Bedenken gegen diese Planung können schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Zimmer-Nr. 1, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen vorgetragen werden.