Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29 „Beim Gärtnerhaus“ aufzustellen.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Beim Gärtnerhaus“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Beim Gärtnerhaus“ umfasst die Fl.-Nrn. 18/1, 20/1, 21/3 und 21/4 der Gemarkung Stepperg.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB. Zudem wird von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Anregungen oder Bedenken gegen diese Planung können schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Zimmer-Nr. 1, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen vorgetragen werden.