Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit

12.12.2022, 09:36

2. Sachstandsbericht über die Stromlieferungsverträge und Neuausschreibung der Lieferverträge

 

Sachverhalt:

Laut Schreiben des Bayerischen Städtetags hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Referentenentwurf zur Strompreisbremse vorgelegt. Dieser soll bis Mitte Dezember im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. Nach Auffassung des Bayerischen Städtetags sollen auch die Kommunen profitieren. Die Umsetzung der Entlastung soll demnach ab März 2023 (rückwirkend ab Januar 2023) erfolgen und bis 30.April 2024 gelten. Der Entwurf sieht folgende Entlastungen vor:

 

  • Stromverbraucher im Standard-Last-Profil (SLP) mit Verbrauch <30.000 kWh/Jahr erhalten für ein definiertes Kontingent von 80 Prozent des letztjährigen Strombezugs einen festgelegten Strompreis von 40 Ct/kWh (inkl. aller Abgaben und Umlagen)

 

  • Entnahmestellen mit Verbrauch >30.000 kWh/Jahr erhalten ein Kontingent von 70 Prozent des letztjährigen Verbrauchs zu 13 Ct/kWh (zuzüglich Abgaben und Umlagen)

 

Der Bürgermeister wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17.11.2022 zum Abschluss von Stromverträgen ermächtigt. Für die von Kubus nicht vergebenen SLP- und Heizstrom-Abnahmestellen wurde inzwischen mit den Stadtwerken Neumarkt für eine Liefermenge von 445.000 kWh ein Stromlieferungsvertrag nach Fahrplan-Preismodell für rund 0,50 € brutto/kWh geschlossen. Die Abrechnung zwischen IST-Verbrauch und der Prognose erfolgt über den Spotmarkt (Energiepreis EP = EEX Hourly Index Price DE).

 

Der Arbeitspreis für RLM-Abnahmestellen (Freibad, Kläranlage, Pumpstation, Campus) beträgt im Jahr 2023 59,79 Ct/kWh und für die Straßenbeleuchtung 72,76 Ct/kWh (jeweils netto zzgl. Steuern und Umlagen).

 

Beim Greifen der angekündigten Strompreisbremse muss die Stadt für das Jahr 2023 mit Mehrkosten in Höhe von rund 200.000 € rechnen. Ohne Preisbremse würden Mehrkosten in Höhe von ca. 500.000 € entstehen.