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Digitale Antragstellung baurechtlicher Verfahren nach DBauV (Digitale Bauantragsverordnung)

Stadt Hemau

14.12.2022, 13:26

Zum 01.01.2023 erfolgt die Umstellung des baurechtlichen Verwaltungsverfahrens mit der Möglichkeit (keine Pflicht) der digitalen Antragstellung über das BayernPortal. Der Antragseingang aller baurechtlichen Verwaltungsverfahren erfolgt somit künftig ausschließlich beim Landratsamt Regensburg (AUSNAHME: Genehmigungsfreistellungen/isolierte Befreiungen).

An den bauplanungsrechtlichen Rechten und Kompetenzen der Gemeinden und an dem Zeitraum, der diesen für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert sich nichts. Auch an den bekannten Fristen nach BayBO (Bayerische Bauordnung) wird sich nichts ändern.

Nähere Informationen können das Landratsamt Regensburg oder die Bauverwaltung der Stadt Hemau, Frau Liebl Tel.: 09491/9400-30, geben.