Bei der nachfolgend aufgeführten Grabstätte im Friedhof Rennertshofen wird gemäß § 18 Abs. 4 und 6 der gemeindlichen Friedhofssatzung öffentlich darauf hingewiesen, dass das Grabbenutzungsrecht abgelaufen ist:
Einzelgrab Nr. 18 b (Sascha Weber)
Der Markt Rennertshofen weist daher eventuelle Nutzungsberechtigte darauf hin, dass die Grabstätte innerhalb einer Frist von einem Monat abzuräumen ist. Bleibt dieser Hinweis unbeachtet, ist der Markt Rennertshofen berechtigt, das Grabmal und die sonstigen Anlagen an der Grabstätte entfernen zu lassen.