Der Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung),
vom 08.12.2022, Az.: 320-641-1/3,
der das oben genannte Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit
vom 16. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Januar 2023
im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)
während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr)
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt und öffentlich bekanntgemacht.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen http://www.neuburg-schrobenhausen.de/Amtliche-Bekanntmachungen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt.