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Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028

Gemeinde Rohrenfels

12.01.2023, 11:17

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Gemeinden schlagen mehrere Kandidaten vor, aus denen in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen durch den Schöffenwahlausschuss gewählt werden. Grundsätzlich geeignet sind alle Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

Die weiteren Voraussetzungen und nähere Informationen können unter folgenden Links eingesehen werden:

 

Merkblatt Schöffendienst

 

Broschüre „Schöffenamt in Bayern“

 

Interessierte Bürger können sich bis spätestens 16.03.2023 schriftlich bei der Gemeinde Rohrenfels, Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg a. d. Donau oder per E-Mail unter verwaltung@vg-neuburg.de mit dem entsprechenden Bewerbungsbogen bewerben.

 

Der Bewerbungsbogen kann unter folgenden Links abgerufen werden:

 

Bewerbungsformular (Word-Dokument)

 

Barrierefreies Bewerbungsformular (PDF)