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Genehmigung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für eine „Tiny House Siedlung“

Markt Rennertshofen

12.01.2023, 12:20
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Tiny House Siedlung“ auf einem Teilbereich der Fl.Nr. 568 sowie einem Teilbereich der Fl.Nr. 36 der Gemarkung Hütting

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes am 13.09.2022 mit Begründung und Umweltbericht festgestellt. Gegenstand dieser 25. Flächennutzungsänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Tiny House Siedlung“.

 

Die 25. Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit Bescheid vom 20.12.2022, Aktenzeichen 30-610-2/3, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Plan- und Begründungsfassung vom 17.05.2022 genehmigt.

 

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

 

Jedermann kann die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und den Umweltbericht ab 11.01.2023 beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen (Zi-Nr. 1), während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Auskünfte über deren Inhalt werden auf Verlangen erteilt.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Rennertshofen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.