„Mehrweg ist der Weg“ – Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe
Gemeinde Rohrenfels
Seit dem 01.01.2023 greif bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe. Nach dieser sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² oder mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte den Kundinnen und Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegalternative nicht zu schlechteren Konditionen als die Einwegverpackung angeboten werden. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff verbraucht werden, wodurch Emossionen verringert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung vermindert wird.
Unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ wurde ein Logo entwickelt, das vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet und Ihnen gerne als Unterstützung für Ihre eigenen Aktionen und Werbemaßnahmen an die Hand gegeben wird.
Hinweise zur Verwendung stehen Ihnen unter Mehrweg (bayern.de) zum kostenfreien Download zur Verfügung