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Auslegung im Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Neuburg mit zweiter Donaubrücke

Gemeinde Bergheim

16.01.2023, 08:51
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Für die Ortsumgehung Neuburg mit zweiter Donaubrücke hat die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau den Antrag auf Planfeststellung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gestellt.

Die Gemeinde Bergheim ist von der Planung betroffen. In der Zeit vom 18.01.2023 bis zum 17.02.2023 liegen deshalb die Planungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau zu den üblichen Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern online eingesehen werden.

Bis zum 03.03.2023 können Einwendungen entweder bei der Regierung von Oberbayern oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau abgegeben werden.

Die näheren Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bekanntmachung.