Sitzung des Stadtrates vom 19. Januar 2023
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
2. Örtliche Rechnungsprüfung 2019; Vorlage des Prüfberichts und Feststellung des Ergebnisses 2019
Sachverhalt:
Zum Haushaltsplan 2019:
|
Ansatz: |
Ergebnis: |
Verwaltungshaushalt: |
15.043.700,00 € |
15.062.974,76 € |
Vermögenshaushalt: |
14.945.900,00 € |
12.627.630,90 € |
Zuführung zur Rücklage |
0 € |
342.375,93 € |
Der Verwaltungshaushalt 2019 war geprägt von hohen Steuereinnahmen, eine erste Eintrübung zeigte sich jedoch bereits im Herbst 2019 im Bereich des Gewerbesteueraufkommens. Auch die Einnahmen aus der Einkommens-teuerbeteiligung zeigten eine leicht fallende Tendenz.
Die Einwohnerzahlen der Stadt Parsberg steigen kontinuierlich an. Amtliche Einwohnerzahlen des Bayer. Landesamtes für Statistik zum
31.12.2019: 7.292 Einwohner (Vorjahr 31.12.2018: 7.213 Einwohner)
Zinszahlungen sind im Jahr 2019 nicht zu tragen.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 2.156.942,98 €. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts war eine Kreditaufnahme von 3.632.900,00 € erforderlich.
Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung:
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss tagte vom 03.01.2022 bis 07.01.2022 zur Prüfung der örtlichen Jahresrechnung 2019.
Die Schwerpunkte der Prüfung waren:
- Kinderarztpraxis im Rathaus
- Kommunale Verkehrsüberwachung
- Burgkeller 2
- Turmsaal
- Grundschule (GS), Bauabschnitt I
- Dorferneuerung Eglwang
- Mieten und Pachten
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Sebastian Koller trägt das Ergebnis in Kurzform mit Erläuterungen vor.
Die überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband für das Jahr 2019 erfolgte bereits.
Beschluss: (ohne BGM Bauer)
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Parsberg wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Sie schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 15.062.974,76 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 12.627.630,90 €.
Darlehensstand: zum 31.12.2019: 4.632.900,00 €
Die in der Jahresrechnung 2019 enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt.
Beschluss: (ohne BGM Bauer)
Die Entlastung für das Jahr 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für den Bürgermeister und die Verwaltung der Stadt Parsberg wird ausgesprochen und beschlossen