Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Dorfstraße“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Gemeinde Bernhardswald
Er beinhaltet die Flurnummern 70, 67/1, 72 und 72/1 der Gemarkung Bernhardswald und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: FlNr. 64, 67 und 70/1, Gemarkung Bernhardswald
Im Westen: FlNr. 46, Gemarkung Bernhardswald
Im Süden: FlNr. 72/4, Gemarkung Bernhardswald
Im Osten: FlNr. 72/4, Gemarkung Bernhardswald
und ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist
Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Die Gemeinde Bernhardswald beabsichtigt mit vorliegenden Bebauungsplan der Lage im historischen Ortskern von Bernhardswald gerecht zu werden und gleichzeitig mittels maßvolle Nachverdichtung Mehrparteienhäuser zu ermöglichen. Hierdurch soll der steigende Bedarf nach Wohnraum bedient werden.
Bekanntmachung