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Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Dorfstraße“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Gemeinde Bernhardswald

25.01.2023, 10:28
Bilder (1)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Dorfstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch beschlossen.
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Lageplan-001.jpg

Er beinhaltet die Flurnummern 70, 67/1, 72 und 72/1 der Gemarkung Bernhardswald und wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Norden:      FlNr. 64, 67 und 70/1, Gemarkung Bernhardswald

Im Westen:     FlNr. 46, Gemarkung Bernhardswald

Im Süden:        FlNr. 72/4, Gemarkung Bernhardswald

Im Osten:        FlNr. 72/4, Gemarkung Bernhardswald

 

und ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist

 

Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Die Gemeinde Bernhardswald beabsichtigt mit vorliegenden Bebauungsplan der Lage im historischen Ortskern von Bernhardswald gerecht zu werden und gleichzeitig mittels maßvolle Nachverdichtung Mehrparteienhäuser zu ermöglichen. Hierdurch soll der steigende Bedarf nach Wohnraum bedient werden.

Bekanntmachung