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Bekanntmachung zum Erlass einer Veränderungssperre der Gemeinde Bernhardswald im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Dorfstraße
Gemeinde Bernhardswald
25.01.2023, 11:22
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Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung vom 18.01.2023 eine Veränderungssperre gemäß §14 BauGB für das Plangebiet “Dorfstraße” gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Satzung wurde am 25.01.2023 niedergelegt und liegt in der Verwaltung der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, Zimmer 08, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden aus.
Die Satzung über Veränderungssperre für das Plangebiet “Dorfstraße”gemäß § 16 Abs. 1 BauGB tritt am Tag Ihrer Bekanntmachung in Kraft.