Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023
Markt Rennertshofen
In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 statt. Der Markt Rennertshofen muss deshalb dem Amtsgericht Neuburg a.d.Donau geeignete Personen (Frauen und Männer) aus dem Gemeindebereich vorschlagen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich des Marktes Rennertshofen wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt von Schöffinnen und Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung erfahren sein.
Personen, die Interesse haben, das Schöffenamt oder Jugendschöffenamt auszuüben, werden gebeten, sich bis spätestens
Freitag, den 17. März 2023
beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, Frau Birgmeier, ZiNr. 5, E-Mail: standesamt@rennertshofen.de, schriftlich oder persönlich zu bewerben.
Für Rückfragen steht der Markt Rennertshofen (Frau Birgmeier, Tel. 08434 9407-21) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen können auf der Internetseite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ nachgelesen werden.