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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30. Januar 2023

Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit

01.02.2023, 10:43

2. Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“; Information

 

Sachverhalt:

(Auszug aus dem Informationsbrief Nr. 1 – Januar 2023, Bay. Städtetag)

„Mehr Handlungsmöglichkeiten in der StVO

Tempo-30-Zone als Chance für Verkehrswende und Lebensqualität

 

Die Bundesregierung nimmt sich im Koalitionsvertrag vor, die Straßenverkehrsgesetze so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.

 

Mehr Entscheidungsspielräume fordert auch die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, der eine zunehmend große Zahl bayerischer Städte und Gemeinden und die Stadt Augsburg als Mitinitiatorin angehören. Der Bayerische Städtetag sieht mehr Handlungsmöglichkeiten der Städte besonders bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen als wichtigen Baustein der Verkehrswende und damit eines nachhaltigen Klimaschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen.

 

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt bislang eine Tempo-30-Anordnung grundsätzlich nur, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Zwar kommt ein von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom 18. Mai 2022 zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Hürden für eine Tempo-30-Anordnung auch auf Hauptverkehrsstraßen überwindbar seien, jedoch zum Teil erhebliche Vorarbeiten und Begründungen voraussetzen.

 

Rechtssicher ist die Anordnung außerhalb der in der StVO vorrangig bezeichneten Bereiche selten. Der Deutsche Städtetag und der Bayerische Städtetag fordern, dass die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität neben der Verkehrssicherheit fest im Straßenverkehrsrecht verankert werden.

 

Dazu gehört, dass Kommunen wenigsten innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anordnen können. Der Bayerische und der Deutsche Städtetag unterstützen damit die Forderungen der Städteinitiative um Augsburg, Altdorf, Eggenfelden, Weilheim, Pullach und der über 390 weiteren Mitglieder der Initiative.

 

Die StVO-Novelle wird bereits im Deutschen Bundestag vorbereitet. Gespräche mit dem Deutschen Städtetag fanden im Bundestag statt. Der Deutsche Städtetag hat die Kernforderungen bereits in einer Stellungnahme zusammengefasst.

 

Der Koalitionsvertrag gibt Hoffnung, dass die Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten bekommen könnten. Zurückhaltung ist jedoch beim Bundesverkehrsminister zu beobachten, der gerne auf die von der Verkehrsministerkonferenz im Mai 2022 beschlossene Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zu praxisgerechten Anpassungen des Straßenverkehrsrechts verweist. Das Verkehrsministerium sei zudem nicht von flächendeckenden Tempo-30-Beschränkungen in Durchgangsstraßen überzeugt.

 

Letzteres ist aber auch nicht Gegenstand der Forderungen der Tempo-30-Befürworter. Es geht vielmehr darum, den Städten und Gemeinden Handlungsspielräume zu geben. Tempo-30-Beschränkungen besonders mit Blick auf den Klimaschutz, den Städtebau oder zur Steigerung der Lebensqualität anzuordnen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Angelegenheit wird auf die Fraktionen verwiesen. Es soll im Stadtrat entschieden werden, ob sich die Stadt Parsberg der Initiative anschließen wird.