Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuerer-klärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Für die Gemeinden bedeutet dies, dass sie auch bei der Abgabe ihrer Erklärungen nun bis längs-tens 30. April 2023 Zeit haben. Wir bitten jedoch, soweit es die Arbeitsbelastung zulässt, die Er-klärungen so zeitnah wie möglich gegenüber den zuständigen Finanzämtern abzugeben.
Darüber hinaus regen wir an, zu überlegen, ob nicht auch alle Informationsmöglichkeiten vor Ort genutzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu einer zeitnahen Abgabe ihrer Erklärungen zu motivieren. Derzeit sind in Bayern rund 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einem Anteil von rund 70 %. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass die Abgabe der Erklärungen in den nächsten Wochen und Monaten möglichst umfassend erfolgt, damit die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Messbescheide zu erlassen. Erst wenn ein relativ flächendeckender Überblick für die Kommunen möglich ist, können die wei-teren Schritte eingeleitet werden, unter anderem die Überprüfung und Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Gemeinde und im Nachgang dann der Erlass der endgültigen Grundsteuerbescheide.