Sitzung des Stadtrates vom 9. Februar 2023
Stadt Parsberg
TOP 1. Bestellung von Mitgliedern für Ausschüsse und Vertretungsorgane; Bau- und Umweltausschuss und Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister schlägt die mit den Fraktionen abgestimmte Sitzverteilung vor.
Beschluss:
Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Die Ausschüsse der Stadt Parsberg sollen wie folgt besetzt werden:
Bau- und Umweltausschuss
Mitglied Vertreter
Zehender Jochen Koller Sebastian
Moser Sebastian Eichenseer Ingeborg
Mederer Christian Dr. Kestler Thomas
Lehner Matthias Wittmann Jakob
Krotter Günter Ağgül Mihriban
Hopf Hans-Jürgen Lange Christian Bayerl Siegfried
Schmid Alois Lange Christian Kinskofer Tobias
Lorè Friedrich Höfer Johannes
Beiderbeck Martin Sinzinger Christian
Hierl Josef Sinzinger Christian
Hauptverwaltungs- und Finanzauschuss
Mitglied Vertreter
Eichenseer Ingeborg Moser Sebastian
Dr. Kestler Thomas Mederer Christian
Wittmann Jakob Lehner Matthias
Ağgül Mihriban Krotter Günter
Koller Sebastian Zehender Jochen
Bayerl Siegfried Hopf Hans-Jürgen Lange Christian
Kinskofer Tobias Schmid Alois
Lange Christian Hopf Hans-Jürgen Schmid Alois
Höfer Johannes Lorè Friedrich
Sinzinger Christian Beiderbeck Martin
TOP 2. Jugendschöffenwahl; Zustimmung zur Vorschlagsliste
Sachverhalt:
Wahl von Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Amtsperiode 2024 – 2028 haben sich drei Personen für das Amt als Jugendschöffe beworben. Um Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Parsberg wird gebeten. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises wird dann im Anschluss in seiner Sitzung die Vorschläge prüfen und für das Amtsgericht eine Vorschlagsliste vorbereiten.
Beschluss:
Mit der Aufnahme der Bewerber*innen in die Vorschlagsliste besteht Einverständnis.
TOP 3. Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“; Unterstützung des Aktionsbündnisses
Sachverhalt:
(Auszug aus dem Informationsbrief Nr. 1 – Januar 2023, Bay. Städtetag)
„Mehr Handlungsmöglichkeiten in der StVO
Tempo-30-Zone als Chance für Verkehrswende und Lebensqualität
Die Bundesregierung nimmt sich im Koalitionsvertrag vor, die Straßenverkehrsgesetze so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.
Mehr Entscheidungsspielräume fordert auch die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, der eine zunehmend große Zahl bayerischer Städte und Gemeinden und die Stadt Augsburg als Mitinitiatorin angehören. Der Bayerische Städtetag sieht mehr Handlungsmöglichkeiten der Städte besonders bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen als wichtigen Baustein der Verkehrswende und damit eines nachhaltigen Klimaschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt bislang eine Tempo-30-Anordnung grundsätzlich nur, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Zwar kommt ein von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom 18. Mai 2022 zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Hürden für eine Tempo-30-Anordnung auch auf Hauptverkehrsstraßen überwindbar seien, jedoch zum Teil erhebliche Vorarbeiten und Begründungen voraussetzen.
Rechtssicher ist die Anordnung außerhalb der in der StVO vorrangig bezeichneten Bereiche selten. Der Deutsche Städtetag und der Bayerische Städtetag fordern, dass die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität neben der Verkehrssicherheit fest im Straßenverkehrsrecht verankert werden.
Dazu gehört, dass Kommunen wenigsten innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anordnen können. Der Bayerische und der Deutsche Städtetag unterstützen damit die Forderungen der Städteinitiative um Augsburg, Altdorf, Eggenfelden, Weilheim, Pullach und der über 390 weiteren Mitglieder der Initiative.
Die StVO-Novelle wird bereits im Deutschen Bundestag vorbereitet. Gespräche mit dem Deutschen Städtetag fanden im Bundestag statt. Der Deutsche Städtetag hat die Kernforderungen bereits in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Der Koalitionsvertrag gibt Hoffnung, dass die Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten bekommen könnten. Zurückhaltung ist jedoch beim Bundesverkehrsminister zu beobachten, der gerne auf die von der Verkehrs-ministerkonferenz im Mai 2022 beschlossene Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zu praxisgerechten Anpassungen des Straßenverkehrsrechts verweist. Das Verkehrs-ministerium sei zudem nicht von flächendeckenden Tempo-30-Beschränkungen in Durchgangsstraßen überzeugt.
Letzteres ist aber auch nicht Gegenstand der Forderungen der Tempo-30-Befürworter. Es geht vielmehr darum, den Städten und Gemeinden Handlungsspielräume zu geben. Tempo-30-Beschränkungen besonders mit Blick auf den Klimaschutz, den Städtebau oder zur Steigerung der Lebensqualität anzuordnen.“
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende erklärt, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die die Geschwindigkeit bei überörtlichen Straßen (Kreis- und Staatsstraßen) regeln. Der kommunalpolitische Wille reicht für die Festlegung der Geschwindigkeiten in Ortsdurchfahrten nicht aus. Es muss bei der Entscheidung bedacht werden, dass bei Geschwindigkeiten von 30 km/h auch bauliche Veränderungen notwendig sind. Weiter sind, um die Regelungen einzuhalten, Überwachungen durchzuführen.
Es wird herausgehoben, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Entscheidung berücksichtigt werden sollen. Ebenso wird erklärt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund der Größe der Stadt Parsberg nicht sinnvoll sind. Für große Städte wird hier ein Vorteil gesehen. Überregionale Straßen dienen den weitläufigen Verkehrsverbindungen. Hier kann die Ortsdurchfahrt von Hörmannsdorf und Willenhofen beispielhaft genannt werden.
Beschluss:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung. Es wird weiter angeführt, dass die Entscheidungen im Stadtrat getroffen werden.
TOP 4. Volksfestplatz; Auftragsvergabe Elektroarbeiten
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neugestaltung des Volksfestplatzes steht die Erneuerung der Stromversorgung am Volksfestplatz an. Es wurden 5 Angebote angefordert, davon wurden 2 Angebote abgegeben.
Die Angebotssummen liegen zwischen 210.298,12 € und 223.869,64 €.
Die Kostenberechnung liegt bei 208.250,00 €. Die Submission fand am 09.02.23, um 11.00 Uhr statt.
Es wird vorgeschlagen, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Freitag zu beauftragen.
Beschluss:
Der Auftrag für Elektroarbeiten beim Volksfestplatz wird mit einer Auftragssumme von 210.298,12 € an die Fa. Freitag, Parsberg vergeben.
TOP 5. Erneuerung Burgbeleuchtung; Auftragsvergabe Grabarbeiten und Verkabelung
Sachverhalt:
Für die Erneuerung der Burgbeleuchtung stehen die Erdarbeiten und die Verkabelung an.
Hierzu wurden mehrere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für die Tiefbauarbeiten der Verkabelung haben 3 Firmen Angebote abgegeben.
Diese liegen zwischen 44.328,69 € und 52.147,19 €. Die Kostenschätzung lag nicht vor. Es wird vorgeschlagen, dem günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.
Für die Verkabelung haben 2 Firmen Angebote abgegeben.
Diese lagen zwischen 47.299,49 € und 47.320,91 €. Eine Kostenschätzung lag nicht vor. Es wird vorgeschlagen, dem günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.
Beschluss:
Den Auftrag für die Erdarbeiten für die Verkabelung zur Erneuerung der Burgbeleuchtung wird an die Firma Seidl/Scherübl, Hemau mit einer Angebotssumme von 44.328,69 € erteilt.
Beschluss:
Die Verkabelung der Burgbeleuchtung wird an die Firma Freitag, Parsberg mit einer Angebotssumme von 47.299,49 € erteilt.