Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung „Hauzendorf Nord“
Gemeinde Bernhardswald
Gemeinde Bernhardswald
Für den Entwurf des Bebauungsplans „Hauzendorf Nord“. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.
Er beinhaltet die Flurnummern 31/2, 121/2 und 122/2 der Gemarkung Hauzendorf und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: FlNr. 97, Gemarkung Pettenreuth
Im Westen: FlNr. 120, 31/1, 116/2 und 116/3 Gemarkung Hauzendorf
Im Süden: FlNr. 31 Teilfläche, Gemarkung Hauzendorf
Im Osten: FlNr. 122/1, Gemarkung Hauzendorf
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Hauzendorf Nord“ und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Zimmer 8, Anschrift: Rathausplatz 1 93170 Bernhardswald, vom 24.02.2023 bis einschließlich 29.03.2023, während folgender Zeiten:
Montag 8:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr -18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5, Satz 3 und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch abgesehen wird.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2.S.1. BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.bernhardswald.de neue Meldungen veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
DIN-Normen:
Die in den Planunterlagen genannten DIN-Normen liegen ebenfalls im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Zimmer 8, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald zu folgenen Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich aus.