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Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“

Markt Rennertshofen

18.02.2023, 10:24
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Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes am 17.01.2023 mit Begründung und Umweltbericht festgestellt. Gegenstand dieser 26. Flächennutzungsänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“.

Die 26. Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit Bescheid vom 08.02.2023, Aktenzeichen 30-610-2/3, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Plan- und Begründungsfassung vom 17.01.2023 genehmigt.

 

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

 

Jedermann kann die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und den Umweltbericht ab 15.02.2023 beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen (Zi-Nr. 1), während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Auskünfte über deren Inhalt werden auf Verlangen erteilt.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Rennertshofen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.