Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfbreite III“
Gemeinde Obertraubling
Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke je der Gemarkung Oberhinkofen: Fl.Nr. 31/8, 31/9 und 31/10.
Es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Anwendung der artenschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1 a BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet. Es ist beabsichtigt, das Planungsgebiet als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen“
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der Auswirkung dargelegt. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen werden.
Obertraubling den 19.05.2022
Rudolf Graß
Erster Bürgermeister