u. a. neue digitale Anforderungen an Pass- und Ausweisfotos
Ab dem 1. Mai 2025 treten bundesweit gesetzliche Änderungen in Kraft, die folglich auch die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Bürgerbüro betreffen.
Künftig müssen Pass- und Ausweisfotos den neuen digitalen Anforderungen entsprechen. Lichtbilder dürfen daher nur noch digital und auf sicherem Weg an die Pass- und Ausweisbehörden übermittelt werden.
Die bisher übliche Abgabe eines gedruckten Passfotos ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Aktuelle Lichtbilder, die vor dem 01.05.2025 erstellt wurden, können im Rahmen der Übergangsregelung bis zum 31.07.2025 weiterhin in Papierform im Bürgerbüro vorgelegt werden. Die Akzeptanz solcher Lichtbilder soll jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt werden.
Ziel ist es, die Sicherheit von Ausweisdokumenten weiter zu erhöhen und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.
Derzeit besteht im Bürgerbüro der VGem Bergtheim keine Möglichkeit, Lichtbilder direkt vor Ort anfertigen zu lassen. Stattdessen können Bürgerinnen und Bürger ihr Foto bei zertifizierten Fotografen erstellen lassen, die an das sogenannte Lichtbild-Übertragungsportal angebunden sind. Nach der Aufnahme erhalten Bürgerinnen und Bürger einen QR-Code, über den das Lichtbild abrufbar ist.
Dieser QR-Code ist bei der Vorsprache im Bürgerbüro zum jeweiligen Termin mitzubringen.
Neu ist auch die Möglichkeit des Direktversands durch die Bundesdruckerei. Auf Wunsch können die fertigen Ausweis- oder Passdokumente direkt per Post an die Wohnanschrift geschickt werden – das erspart den Weg zur Abholung im Bürgerbüro.
Hierfür erhebt die Bundesdruckerei eine Servicegebühr von 15,00 € pro Ausweisdokument. Diese wird unmittelbar bei Antragstellung im Bürgerbüro zusammen mit den regulären Dokumentenkosten abgerechnet.
Die Sendung kann aber nur ausschließlich dem Antragsteller zugestellt werden. Bei der Zustellung müssen Sie sich vor dem Postzustellungsdienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
Die übrigen Voraussetzungen für die Beantragung bleiben weiterhin bestehen.