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Informationen zur Staatsstraße 2052
Markt Mering
30.09.2025, 08:39
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Zu der ganzen Diskussion um die Sperrung des Kreisverkehrs und auch, weil die Thematik in dem Presseartikel nicht ausreichend gewürdigt ist, möchte ich ein paar Informationen geben.

Für Bundesstraßen und Staatsstraßen (Hörmannsberger Straße bis zum Kreisverkehr und Augsburger Straße, dann weiter bis zur B2) ist das Staatliche Bauamt in Augsburg zuständig. Diese Straßen befinden sich im Eigentum des Bundes beziehungsweise des Freistaates Bayern. Deshalb wird auch dort zusammen mit der unteren Verkehrsbehörde (Landratsamt) entschieden, welche genaue verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt. Die Gemeinde Mering ist hier nur beratend tätig und hat in dieser Funktion letztendlich erreicht, dass die Sperrung umgeplant wird.

Umplanen heißt aber nicht, dass es keine Einschränkungen mehr geben wird, denn auch wenn keine Vollsperrung, sondern eine halbseitige Sperrung erfolgt, wird es entweder eine Ampel brauchen, die zu erheblichem Rückstau führen kann. Die Alternative ist eine einseitige Umfahrung bei der Rückfahrt, da ja nur eine Seite offen ist. Da sich dadurch die Bauzeit vermutlich erheblich verlängert, werden die Einschränkungen nur zeitlich verlagert, aber nicht weniger. Außerdem muss die Sicherheit der Mitarbeiter der Baufirmen gewährleistet werden.


Deshalb hat unsere Verkehrsbehörde in Abstimmung mit mir vorgeschlagen, die Baustelle in der Staatsstraße (Hörmannsberger Straße) im Bereich vor der Geßweinstraße, „am Höllgraben“ zu beginnen. Dann bräuchte man eine möglicherweise zwei- bis dreitägige Sperrung in diesem Bereich und könnte die Anwohner des Unterfeldes anschließend über diese Gemeindestraße, die weiter über die Ostendstraße in die Kirchstraße führt, abfahren lassen. Das geht aber eben nur, wenn das staatliche Bauamt den Streckenabschnitt der Staatsstraße in ihrer Zuständigkeit freigibt. Und es braucht viel Sorgfalt aller Verkehrsteilnehmer aufgrund der Enge bei der Durchfahrt zwischen der Wohnbebauung (siehe Bilder).

Nicht nur eine gute Stromversorgung und Glasfaser ist für den Ort wichtig, ein Spartenträger hat auch das Recht, seine Sparten im Untergrund zu erneuern. Wir sind dem Bayernwerk jedenfalls dankbar für diesen Ausbau.

Ich bin seit fünf Jahren im Dauergespräch mit dem staatlichen Bauamt, um den Lärmschutz für die Anwohner und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine etwaige Umfahrung des Unterfeldes, wenn sie denn jemals kommt, erfordert aber Jahrzehnte Vorlauf. Solche Baumaßnahmen werden zudem nicht gemacht, wenn sich die Gemeinden nicht einig sind und es gibt dagegen sicherlich auch widerstände. Nicht nur der Grunderwerb ist aufwändig, sondern auch das Baurecht in diesen Flächen. Die Topographie macht es mit großen Brückenbauwerken auch nicht einfacher. Wann und ob der Freistaat Bayern dafür Geld in die Hand nimmt, ist völlig offen.

Tempo 30 kann an dieser Stelle nicht angeordnet werden, weil es die aktuelle Rechtslage nicht hergibt (das Lärmschutzgutachten hat die Grenzwerte nicht ganz erreicht) und das staatliche Bauamt bemisst dem übergeordneten Verkehr entsprechende Bedeutung bei und achtet auf die Flüssigkeit und Leichtigkeit des dortigen Verkehrs. Das hat natürlich als übergeordnetes Ziel auch seine Berechtigung.

Ernsthaft diskutiert haben wir auch eine Querungshilfe mit leichter Verschwendung, die dann aber der Markt Mering bezahlen müsste. Darüber werden wir vermutlich im Januar im Gemeinderat sprechen. Allerdings ist der Nutzen hierfür fraglich und es müsste dann die Beschilderung an die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, was bedeutet, dass dort dann ordentlich Tempo 70 gilt.

Das Thema ist extrem komplex und schwierig. Besser wäre jedenfalls, wenn sich innerhalb der geschlossenen Bebauung nur Ortsstraßen befinden würden, für die die Gemeinde zuständig ist. Aber auch dann müssen wir uns an die Rechtslage halten. Ich erinnere daran, dass die beschlossenen Tempo 30 sowie zwei Zebrastreifen in der Ortsmitte bereits einmal von der Aufsichtsbehörde im Landratsamt aufgehoben wurden.

Leider sieht der einzelne Bürger nicht, dass die Gemeinde und ihre Verantwortlichen sehr viel für die Belange der Bürgerinnen und Bürger kämpfen. Entsprechende Empfehlung einer alternativen Sperrung kam schon immer von der Gemeinde. Ohne unser Zutun hätte es aber nicht einmal eine Information dazu gegeben und die Bürgerin und Bürger wären wahrscheinlich über ein paar Schilder kurz vor der Sperrung informiert gewesen. Denn für die Kommunikation ist eigentlich die anordnende Stelle verantwortlich, wir hatten bis zuletzt noch gar keinen Bescheid dazu vorliegen. Nur mit ordentlichen Gesprächen im Hintergrund konnte jedenfalls eine Umplanung erreicht werden, nicht durch medienwirksam Getöse.

Florian A. Mayer
Erster Bürgermeister der Marktgemeinde Mering


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