Am 08. März 2026 findet die Kommunalwahl mit Wahl des Ersten Bürgermeisters, des Stadtrates, des Landrats und des Kreistages statt.
Am 09.12.2025 wurden folgende Bekanntmachungen digital veröffentlicht. Die kompletten Bekanntmachungen entnehmen Sie bitte der digitalen Version.
Sie finden diese im Internet unter: www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen
Hier die Kurzfassungen:
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt Dettelbach, Landkreis Kitzingen am 08. März 2026.
Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08. Januar 2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden in der Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach, Zimmer Nr. 4 übergeben werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. - Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landrats am 08. März 2026.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag der Einreichung / ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach, Zimmer 1, Zimmer 2, Zimmer 4.
Eintragungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 15.01.2026 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 17.01.2026 von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Wahlamt Dettelbach
