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Marktgemeinderatssitzung vom 05.06.2025
Markt Mering
16.07.2025, 12:57

1.      Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 19, später 20 MGR anwesend. Von der Verwaltung nahm Herr Neumeir teil. Herr Dehm vom Büro OPLA, RA Pfahl und Frau Kemptner vom Büro Steinbacher Consult waren auch gekommen.

 

2.      Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Str.“- Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Am 24.10.2024 wurde der Entwurf erneut gebilligt und vom 16.12.2024 bis 31.01.2025 ausgelegt. Der Entwurf wurde überarbeitet und in der Sitzung vom 16.04.2025 erneut gebilligt. Die verkürzte und nur zu den geänderten Teilen erfolgte Auslegung fand vom 24.04. bis 16.05.2025 statt. Von 32 Trägern öffentlicher Belange haben 3 Anregungen, Hinweise und Bedenken eingereicht. Aus der Öffentlichkeit gingen 5 Stellungnahmen ein.

 

2.1 Landratsamt Aichach-Friedberg

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat keine Bedenken aus bauplanerischer Sicht und aus Sicht der Fachstellen Immissionsschutz, Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung und Kommunale Abfallwirtschaft. Es hat einen redaktionellen Änderungswunsch mitgeteilt. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan redaktionell zu ändern.

 

2.2 DB Services Immobilien GmbH

Die Stelle verweist auf ihre Stellungnahmen vom 11.08.2023 und 17.01.2025 und bittet um Übersendung des Beschlusses. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

2.3 Eisenbahn-Bundesamt

Es teilte mit, dass seine Belange nicht berührt werden, weil die Bahnlinien Mering-Weilheim, München-Augsburg und Olching-Augsburg 20 m südwestlich an den im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken vorbeiführen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

2.4 Bürger 1

Er kritisiert die Festsetzung von Baugrenzen, von Satteldächern, die Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten und die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen in Verbindung mit der Art der Bebauung als Eingriff in seine Eigentumsrechte. Letzteres schränke die Schaffung von Wohnraum durch Teilung ein und er sieht sie als willkürlich an, da sie unterschiedlich sind. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung aufgeführt zur Kenntnis zu nehmen und die Planung nicht zu ändern.

 

2.5 Bürger 2

Er kritisiert die Beschränkung der Wohneinheiten, der Baugrenzen und die Festsetzung einer Dachform. Er fordert den Wegfall von Baugrenzen, den Erhalt der Bäume und beidseitigen Grünstreifen sowie die Nachpflanzung von Bäumen, die in den letzten Jahren gefällt werden mussten. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise und Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung aufgeführt zur Kenntnis zu nehmen und abzuwägen und die Planung nicht zu ändern.

 

2.6 Bürger 3

Er fühlt sich durch den Bebauungsplan in seinem Baurecht eingeschränkt und behauptet, dass seine Stellungnahme bei der ersten Auslegung nicht behandelt wurde. Er bezweifelt das öffentliche Interesse und beziffert seinen Schaden auf 150.000 Euro. Er fordert den Entfall von Baugrenzen und für Einzelhäuser 3 Wohneinheiten. Er fordert statt der 9 m breiten Verkehrsfläche für Fußgänger am Ortsrand den Grünstreifen aus der 1. Auslegung und legt eine Unterschriftenliste vor. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise und Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung aufgeführt zur Kenntnis zu nehmen und abzuwägen und die Planung nicht zu ändern.

 

2.7 Bürger 4

Er kritisiert die MGR-Sitzung vom 16.4. Es wäre nicht adäquat auf die Einwendungen eingegangen worden und einige MGR, die er wörtlich nennt, hätten arrogante und herablassende Äußerungen gemacht. Er fordert den Wegfall der Baugrenzen, möchte bei den Wohneinheiten 3 pro Einzelhaus und 2 pro Doppelhaus, keine Einschränkung bei der Dachform. Auch die Abstandsflächen hält er für unnötig. Er fordert die zwei Grünstreifen und die Nachpflanzung gefällter Bäume. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise und Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung aufgeführt zur Kenntnis zu nehmen und abzuwägen und die Planung nicht zu ändern.

 

2.8 Bürger 5

Er lehnt die Aufstellung des Bebauungsplanes ab. Wenn daran festgehalten wird, fordert er den Entfall der Beschränkung der Wohneinheiten, der Baugrenzen und der Abstandsregelungen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise und Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung aufgeführt zur Kenntnis zu nehmen und abzuwägen und die Planung nicht zu ändern.

 

3.      Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Str.“- Satzungsbeschluss

Mit 17:2 Stimmen beschloss der MGR, den von Steinbacher Consult ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Str.“ in der Fassung vom 05.06.2025 als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung.

 

4.      3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstr.“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Am 24.10.2024 wurde der Entwurf gebilligt und die Auslegung beschlossen. Diese fand vom 20.02 bis 24.03.2025 statt. Von 31 Trägern öffentlicher Belange haben 13 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

 

4.1 Regierung von Schwaben - Höhere Landesplanungsbehörde

Sie weist darauf hin, dass bei Gewerbe- und Mischgebietsausweisungen durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlich-rechtlichen Würdigung klarstellend entsprechend dem Ziel und Zweck der Planung, dem Ausschluss von Betrieben des Beherbergungsgewerbes, zu ändern.

 

4.2 Landratsamt Aichach-Friedberg – Bauleitplanung

Sie weist aus bauplanerischer Sicht darauf hin, dass die Präambel nicht auf dem neuesten Stand ist. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Präambel entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung redaktionell zu aktualisieren.

 

4.3 Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz

Die Stelle fordert eine Lärmsanierung.

Mit 18:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es ergeben sich keine Änderungen in Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Die Begründung wird redaktionell klarstellend ergänzt.

 

4.4 Staatliches Bauamt

Es teilt mit, dass wegen Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen keinerlei Entschädigungsansprüche oder Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.5 Bayernwerk Netz GmbH

Die Stelle teilt mit, dass der Bestand und die Sicherheit seiner Anlagen nicht beeinträchtigt werden darf und dass sie eine Fläche von 40 qm für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation und einer zweiten benötigen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.6 IHK Schwaben

Sie stellt fest, dass der Ausschluss von Beherbergungsbetrieben zur Sicherung der derzeitigen gewerblichen Struktur und künftigen Entwicklung des Gebietes sinnvoll ist und fordert, den Bestandsschutz für die existierenden Betriebe zu wahren. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.7 Handwerkskammer für Schwaben und Kreishandwerkschaft Augsburg

Sie haben Zweifel, ob dem Bestandsschutz der bestehenden Betriebe ausreichend Rechnung getragen wurde. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.8 Energienetze

Sie haben keine Einwände, wenn die Leitungstrassen von Bebauungen und Baumbepflanzung freigehalten werden und bei Pflanzgruben genügend Abstand zu Versorgungsleitungen eingehalten wird. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.9 Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Sie hat keine Einwände und bittet darum, bei Bauvorhaben wieder eine Stellungnahme einzuholen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.10 Deutsche Bahn AG

Sie teilt infrastrukturelle Auflagen und immobilienrelevante Belange mit und bittet darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.11 Eisenbahn-Bundesamt

Die Stelle teilt mit, dass ihre Belange berührt sind, weil die Bahnlinie Mering-Weilheim unmittelbar südlich an den im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken vorbeiführt. Der Schienenverkehr und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes dürfen durch Baumaßnahmen nicht gefährdet werden. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

4.12 Marktbauamt

Es teilt mit, dass die Abwasserkanäle ausreichend dimensioniert sein müssen und nur Schmutzwasser, nicht aber unverschmutztes Niederschlagswasser zugeführt werden darf. Dieses ist auf dem Grundstück zu versickern oder über einen Zwischenspeicher in den Mischwasserkanal abzuleiten. Die Parkplatzbereiche müssen eine offenporige Fläche aufweisen und die Versiegelungsfläche ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern.

 

5.      3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstr.“ – Satzungsbeschluss

Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR die vom Büro OPLA ausgearbeitete 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstr.“ in der Fassung vom 05.06.2025 mit den klarstellenden Änderungen als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung.

 

6.      Vergaben Neubau KiTa „Am Mühlanger“

a.       Fliesen- und Plattenarbeiten

Von 24 heruntergeladenen Leistungsverzeichnissen haben 18 Firmen ein Angebot abgegeben. Der wirtschaftlichste Bieter war Hedwig Fliesen in Kaulsdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 77.504,96 Euro (Kostenschätzung lag bei 112.345,08 Euro)

 

b.      Dachbegrünung

Von 14 heruntergeladenen Leistungsverzeichnissen haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben. Der wirtschaftlichste Bieter war Heidel Garten- und Landschaftsbau aus Vilsbiburg mit einer Bruttoangebotssumme von 148.513,71 Euro (Kostenschätzung 166.963,97 Euro)

 

c.       Küchentechnik

Von 5 heruntergeladenen Leistungsverzeichnissen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Der wirtschaftlichste Bieter war Lehner Großküchentechnik in Winhöring mit einer Bruttoangebotssumme von 89.367,81 Euro (Kostenschätzung 92.296,40 Euro)

 

d.      Baureinigung

Von 4 heruntergeladenen Leistungsverzeichnissen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Der wirtschaftlichste Bieter war Blitz-Blank Gebäudereinigung in Augsburg zu einer Bruttoangebotssumme von 16.866,96 Euro (Kostenschätzung 17.815,18 Euro)

2.500.000 Euro wurden für die Baumaßnahme in den Haushaltsplan eingestellt.

 

7.      Ausschreibung Strombezug des Marktes Mering 2026-2029 über enPortal

Mit 19:0 Stimmen bewilligte der MGR den Bezug von Grünstrom mit Neuanlagenquote und beauftragte die Verwaltung, dem in dieser Variante günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.

 

8.      Anpassung der Essenspauschalen in gemeindlichen Betreuungseinrichtungen zum 1.09.2025

Da der Caterer Forster nach einer Erhöhung im Januar erneut im Mai die Preise erhöhte, ist die Kalkulationsgrundlage nicht mehr kostendeckend.

Mit 17:2 Stimmen beschloss der MGR die Anpassung der Essenspauschalen für Kinder bis zum 3. Lebensjahr auf 94,06 Euro, für Kinder ab dem 3. Lebensjahr auf 96,65 Euro pro Monat für 5 Tage. Bei Inanspruchnahme von weniger als 5 Tagen werden die Kosten anteilig berechnet.

 

9.      Haushaltsplan 2025 – Finanzplan 2024-2028 Stellungnahme der Rechtsaufsicht

Nach dem Beschluss am 30.04. wurden der Haushaltsplan und der Finanzplan gem. Art. 65 Abs. 2 GO an das Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung weitergeleitet. Diese erfolgte mit Bemerkungen im Schreiben vom 20.05.2025.

 

10.  Erstellung eines Parkraumkonzeptes

Es fehlen Parkplätze im Zentrum und es werden durch die Rathauserweiterung wieder Parkplätze wegfallen. Die Regierung von Schwaben hat mitgeteilt, dass es bei Erstellung eines Parkraumkonzeptes 60 % Förderung geben würde. Mit 18:1 Stimmen beschloss der MGR, diesen Beschluss auf die Sitzung vom 3.7. zu verschieben, weil am 30.6. der ISEK-Steuerkreis tagt. Die Ausschreibungsunterlagen sollen dort nochmals vorbesprochen werden. Sofern ein zusätzlicher Stellplatzbedarf festgestellt wird oder durch eine Stellplatzverlagerung z.B. in den Untergrung mehr Aufenthaltsqualität entsteht, können Stellplätze durch die Städtebauförderung bezuschusst werden.

 

11.  Bekanntmachungen

Die katholische Kirchengemeinde hat zur Fronleichnamsprozession mit Frühstück im Feuerwehrhaus eingeladen.

Im Monat Juli finden 3 MGR-Sitzungen statt: 3.7., 16.7., 31.7.

 

12.  Anfragen

Es wurde eine Prüfung der Situation in der Bouttevillestraße beantragt, ob die zwei neuen Lichtmasten Engstellen erzeugen, so dass die Fahrbahnbreite unter 80 cm liegt.

 

Es wurde angefragt, wie die Förderungen beim Volksfest aussehen. Erster Bürgermeister Florian Mayer teilte mit, dass die Kapellen ein Essen und ein Getränk erhalten.

 

Es wurde angefragt, ob es stimmen kann, dass der neue Wertstoffhof nur noch halb so lange Öffnungszeiten haben soll. Das Landratsamt Aichach-Friedberg soll darüber Auskunft geben.

 

Es wird mitgeteilt, dass die Behauptung in einem Leserbrief, der MGR würde den Ortsteil St. Afra benachteiligen, nicht der Wahrheit entspreche.

Heike Scherer


Beschreibung

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