Die Beschilderung ist komplett und von der Stadt Passau sowie der Polizei abgenommen. Damit tritt ab Freitag, 12. Dezember 2025, die bereits angekündigte Tonnagebeschränkung für die Schanzlbrücke in Kraft. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen dürfen die Brücke nicht mehr befahren. Eine Ausnahme gibt es für den Linienverkehr.
Bereits Mitte November haben wir darüber informiert, dass auf der Schanzlbrücke eine zusätzliche Tonnagebeschränkung für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ausgesprochen werden muss. Diese vorübergehende Sofortmaßnahme tritt ab 12.12.2025 in Kraft, ihre Einhaltung wird von der Polizei kontrolliert. Bei unzulässiger Überfahrt müssen Verkehrsteilnehmer mit einer Strafe im dreistelligen Bereich rechnen. Die Umleitung über die Franz-Josef-Strauß-Brücke ist weiträumig ausgeschildert.
Eine Ausnahmeregelung gilt für den Linienverkehr: Busse im Linienverkehr dürfen die Brücke auch weiterhin überqueren. Durch diesen Kompromiss können zusätzliche Einschränkungen für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) im Einsatzfall.
Grund für diese Sofortmaßnahme sind altersbedingte Schäden bei den Auflagerkonsolen für den Stahlbrückenträger, die bei der letzten Bauwerksprüfung festgestellt wurden. Um die Dauerhaftigkeit der Brücke zu sichern, muss das Bauwerk vorübergehend für den Verkehr über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesperrt werden.
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