1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren, 21, später 22 MGR anwesend. Von der Verwaltung nahmen Herr Neumeir, Frau Paulus, Herr Thanner, Herr Hirner und Frau Lidl, außerdem Frau Gerlach vom Büro Dragomir und Rechtsanwalt Pfahl teil.
2. Genehmigung der Niederschrift vom 27.03.2025
Die Niederschrift vom 27.03.2025 wurde mit 21:0 Stimmen genehmigt.
3. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, dass Stefan Spengler als betroffener Grundstückseigentümer nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfe.
Der Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ ist zur Sicherung des prägenden Ortsbildes sowie zum Erhalt des Gewerbes erforderlich. Mit diesem Plan soll in den Gebäuden im Kernbereich im Erdgeschoss bis zu einer Tiefe von 10 Metern eine Wohnmöglichkeit ausgeschlossen werden, um gewerbliche Nutzungen und Leben im Zentrum zu erhalten. Er musste aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals überarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um einen einfachen Bebauungsplan. Schon am 24. April 2024 hatte der Marktgemeinderat darüber beraten und am 27. Juni 2024 eine erneute Auslegung beschlossen, welche dann zwischen dem 15. Juli und dem 30. August 2024 erfolgte. Bevor die 14 Stellungnahmen von 42 beteiligten Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit diskutiert wurden, stellte Bettina Gerlach vom Büro Dragomir den neuen Planungsentwurf im Gremium vor. „Die Höhenfestsetzungen sind nur im vorderen Bereich rechtssicher möglich. Im rückwärtigen Bereich ist aus juristischen Gründen keine rechtlich gesicherte Festsetzung möglich, weil notwendige Höhenbezugspunkte aufgrund der sehr unterschiedlichen Topographie nicht eindeutig klar definiert werden können“, erläuterte sie. Rechtsanwalt Sebastian Pfahl verdeutlichte, dass die Höhen im hinteren Bereich der Gebäude dem § 34 Baugesetzbuch obliegen, also sich in die nähere Umgebung einfügen müssen. Somit werden nur im vorderen Bereich Wandhöhen von maximal 10,50 Metern und Firsthöhen von maximal 14,50 Metern festgesetzt. „Wir wollen doch erreichen, dass das lange leerstehende Gebäude in der Augsburger Straße wieder einer ordentlichen Verwendung zugeführt wird und das Leben im Ortszentrum bereichert“, mahnte Bürgermeister Florian Mayer eine baldige Entscheidung an. Er erinnerte das Gremium daran, das Ziel des Bebauungsplanes im Auge zu behalten und den Erfolg des Bebauungsplanes nicht durch andere Regelungen zu gefährden. Wenn Wandhöhen festgelegt werden, ist laut Baunutzungsverordnung auch eine Grundflächenzahl festzulegen. Diese beträgt für die Hauptgebäude je nach Planbereich mindestens 0,5, für Nebenflächen sind zudem Überschreitungen zugelassen, so dass sie hier 0,8 bis 1,0 betragen darf. Außerdem werden entsprechend der Regelungen der neuen bayerischen Bauordnung zwei Stellplätze pro Wohnung festgesetzt. Auch Einfriedungen dürfen nicht generell in einem Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Er kann nur Hinweise zur Gestaltung enthalten, erläuterte der Rechtsanwalt. Für das Haus eines Bürgers, der Einwendungen erhoben hatte, sah der Bebauungsplanentwurf zwei Varianten vor, über die das Gremium abzustimmen hatte. Die zweite Alternative mit der Einhaltung eines Mindestabstands von fünf Metern zwischen den Baukörpern zur Vermeidung einer Brandschutzwand erschien der Mehrheit des Gremiums die bessere Alternative. Sie wurde mit 17:4 Stimmen beschlossen. Bei der erneuten Überprüfung wurde eine Bestandswohnung festgestellt, die nun auch im Bebauungsplan gesichert bleibt. Mit 11:10 Stimmen billigte der Marktgemeinderat den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Mering Zentrum“ mit den in der Sitzung getroffenen Änderungen. Er beauftragte die Verwaltung zur erneuten öffentlichen Auslegung.
3.1 Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanung
Die Stelle wies darauf hin, dass durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen sei. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Begründung des Bebauungsplanes sowie die Vorprüfung gem. Anlage 2 BauGB entsprechend des Abwägungsvorschlages zu ergänzen und dass eine Änderung des Bebauungsplans darüber hinaus nicht erforderlich ist.
3.2 Landratsamt Aichach-Friedberg – Bauamt
Das Bauamt teilte mit, dass es acht Fachstellen beteiligt habe und die Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde und des Verkehrswesens mit der Bitte um Beachtung übersende. Die anderen Fachstellen hatten keine Einwände. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.
3.3 Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz
Die Stelle teilte mit, dass bei der Neuerrichtung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen oder auch beim Um- oder Ersatzbau die Außenbauteile ein Schalldämm-Maß nach DIN 4109-1:2018-01 aufweisen müssen. Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR, die Festsetzung zum Schallschutz entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ergänzen.
3.4 Landratsamt Aichach-Friedberg – Verkehrswesen
Die Stelle wies darauf hin, dass Gemeindestraßen wie die Augsburger und die Münchener Straße in straßenverkehrsrechtlichen Belangen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde mit Einbezug der örtlichen Polizei obliegen. Bei verkehrsrechtlichen Anordnungen zum Schutz vor Lärm bedürfen diese der Zustimmung der unteren Straßenverkehrsbehörde. In der Sitzung vom 21.03.2024 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 beschlossen. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt zeitgleich mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.
3.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Die Hinweise zum Bauvollzug (Einfahrtsbreiten zu Hofeinfahrten) wurden zur Kenntnis genommen. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und keine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen.
3.6 DB Services Immobilien GmbH
Es wird gebeten, die Stellungnahme vom 15.12.2023 in allen Punkten weiter zu beachten und den Beschluss zu gegebener Zeit zu übersenden. Der MGR beschloss mit 20:1 Stimmen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und keine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen.
3.7 Eisenbahn-Bundesamt
Es teilt mit, dass die Belange von der Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden, weil die Bahnlinien München-Augsburg und Olching-Augsburg unmittelbar südlichen an einigen der im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken vorbeiführen. Es wird auf die Stellungnahme vom 24.11.2023 verwiesen, die weiterhin gilt. Der MGR beschloss mit 20:1 Stimmen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass aufgrund der rechtlich/fachlichen Würdigung eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
3.8 Industrie- und Handelskammer
Es wird in Frage gestellt, ob das Verbot der Umwandlung von Erdgeschossflächen in Wohnnutzung zielführend für eine dauerhafte Attraktivierung der Lage ist und ob nicht durch diese Regelung längerfristiger Leerstand entstehen könnte. Da sich das Verbot nur auf den Kernbereich der Ortsmitte bezieht, beschloss der MGR mit 20:1 Stimmen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass aufgrund der rechtlich/fachlichen Würdigung eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
3.9 Handwerkskammer für Schwaben
Sie verweist auf eine geplante Betriebserweiterung der Metzgerei im rückwärtigen Bereich des Flurstücks Nr. 193. Da der rückwärtige Teil aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen wurde, um Änderungen und Erweiterungen des Betriebs zu ermöglichen, beschloss der MGR mit 21:0 Stimmen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass aufgrund der rechtlich/fachlichen Würdigung eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
3.10 Bischöfliche Finanzkammer
Es werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.
3.11 bayernets GmbH
Da keine Anlagen der bayernets GmbH im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen, gibt es keine Einwände gegen das Verfahren. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.
3.12 Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Es werden keine Einwände geltend gemacht. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.
3.13 Amprion GmbH
Im Planbereich verlaufen keine Höchstspannungsleitungen. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.
3.14 Energienetze Bayern
Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich Mitteldruck-Erdgasleitungen des Unternehmens. Sie bitten, Leitungstrassen von Bebauungen und Baumbepflanzung freizuhalten und bei der Gestaltung von Pflanzgruben genügend Abstand zu den Versorgungsleitungen einzuhalten oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Da keine Baumpflanzungen im Straßenraum festgesetzt werden, beschloss der MGR mit 21:0 Stimmen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.
3.15 Bürger 1
Er verlangt die Aufhebung der Festsetzung einer Wandhöhe von max. 10,50 m und einer Firsthöhe von max. 14,50 m im rückwärtigen Bereich seiner Grundstücke. Er fordert die Verschiebung der Baulinie bei Grundstück Flur-Nr. 217 um 3 m in Richtung Osten. Er fordert die Zulassung von Einfriedungen zur Augsburger Straße hin entlang seines Grundstückes. Wenn die Festsetzungen so bestehen bleiben, besteht die Gefahr einer Normenkontrollklage. Mit 0:21 Stimmen wurde die Variante 1 für das Grundstück abgelehnt. Mit 17:4 Stimmen entschied sich der MGR für die vom Büro Dragomir aufgestellte Variante 2 für das Grundstück des Bürgers 1.
4. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit 11:10 Stimmen billigte der MGR den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Mering Zentrum“ mit den beschlossenen Änderungen (Aufhebung der Höhenfestsetzungen im hinteren Bereich, Änderungen der der GRZ) und beauftragte die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.
5. Haushaltsplan 2025 und Finanzplan 2024 – 2028
Kämmerin Carolin Paulus stellte die Haushaltssatzung 2025 und den Finanzplan 2024 bis 2028 vor. Aufgrund von Einsparungen bei den Ansätzen im Verwaltungshaushalt und einer Erhöhung der Ansätze bei den Einnahmen konnte der Fehlbetrag um 1,1 Mio. Euro nach unten korrigiert werden. Da bis 2028 der Kindergarten St. Afra und das Rathaus neu gebaut werden sollen, kann sich der Gesamtschuldenstand laut Haushaltsplan der Marktgemeinde auf 30,5 Mio. Euro erhöhen. Für das Haushaltsjahr 2025 sei keine Genehmigung neuer Kredite erforderlich, da noch ausreichende Genehmigungen aus dem Vorjahr vorhanden sind, erläutert Paulus. Erster Bürgermeister Florian Mayer erklärte, dass zu Beginn des Jahres 2020 die Gesamtverschuldung bei 8,2 Mio. Euro gelegen hätte und für die vielen Projekte ein Kredit von 12,5 Mio. Euro neu aufgenommen werden musste. Man habe also in den letzten fünf Jahren mehr als 30 Millionen Euro in Großprojekte und eine Verbesserung der Infrastruktur wie den Ausbau der Kinderbetreuung, der Sportanlagen oder der Verkehrsinfrastruktur investiert. „Trotzdem ist die Verschuldung bis zum Jahr 2025 lediglich um 3,4 auf 11,6 Millionen Euro angestiegen. Es ist also besser gelaufen als gedacht.“, meinte er. Das sei sehr wichtig im Hinblick auf künftige Projekte wie den geplanten Rathausneubau, bei dem die Gemeinde ohne große Förderungen auskommen müsse, denn durch die gute Förderquote habe man die vielen Investitionen zuletzt gut schultern können. Die Marktgemeinderäte und -rätinnen erhielten den Haushaltsplan 2025, den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 sowie die Haushaltssatzung 2025 fünf Tage vor der Sitzung per E-Mail. Wer ein Druckexemplar wünschte, konnte es sich in der Kämmerei einen Tag später abholen. Am 7. April hatte eine Haushaltsbesprechung mit dem Bürgermeister, den Fraktionssprechern und der Kämmerei stattgefunden, bei der die Ansätze gemeinsam erörtert und explizit der Verwaltungshaushalt besprochen wurde. Bei diesem ergaben sich einige Änderungen. Der Gebäudeunterhalt konnte um 3 % gekürzt werden, was zu einer Einsparung von 18.800 Euro führte. Der Unterhalt von Grundstücken und Anlagen konnte sogar um 10 % gekürzt werden, was einer Einsparung von 184.800 Euro entspricht. Die Personalkosten wurden um 5%, also um 372.700 Euro reduziert. Bis zum 17. April konnten sich die Fraktionen mit dem Haushaltsentwurf befassen. Bei der Fraktionssprecherrunde wurde zum Punkt „Grundstückserwerb“ vereinbart, den Ansatz für den Erwerb unbebauter Grundstücke auf 1,25 Mio. und für bebaute Grundstücke auf 250.000 Euro zu reduzieren. Kämmerin Paulus erklärte, dass es auch einige Anpassungen durch die Verwaltung gab. Für die Freisportanlage erhält die Gemeinde Mering vom Landkreis eine Kostenbeteiligung von 133.800 Euro. Der Ansatz für die Baukosten beim Kinderhort „Ambérieustraße“ wurde um 550.000 Euro reduziert, weil der Großteil der Kosten schon im Haushaltsjahr 2024 verbucht wurde. Dies war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht vorhersehbar. Genauso ist es bei der KiTa am Mühlanger, wo der Ansatz um 1,25 Mio. Euro reduziert werden konnte. Die Umlage an den Mittelschulverband Merching fiel um 519.000 Euro geringer aus. Bei der Grundsteuer B wurde der Ansatz aufgrund der neuesten Prognosen nach der Grundsteuerreform von 2.160.000 auf 2.251.500 Euro erhöht. Aus der Rücklage sollen 2 Mio. Euro entnommen werden, die Kreditaufnahme wird 5,7 Mio. Euro betragen. Ende 2025 wird der Schuldenstand auf 12,5 Mio. Euro geschätzt. Erster Bürgermeister Florian Mayer stellte klar, dass zwei Projekte aus der Priorisierung der Klausurtagung vom Februar 2025 aufgenommen wurden. Zum einen handele es sich um einen städtebaulichen Wettbewerb für die Sanierung des Alten Klosters. Hier erhält die Marktgemeinde zusätzlich 100.000 Euro aus der Fraktionsinitiative der Landesregierung. Somit könnte der Wettbewerb nahezu kostenneutral durchgeführt und das Gebäude mit Unterstützung der Städtebauförderung oder eines Investors saniert werden. Einen Verkauf strebt der Bürgermeister hingehen nicht an. Auch für ein Parkhaus am Standort des Verwaltungsparkplatzes hinter bzw. am Standort der Volksbühne seien Mittel für ein Vergabeverfahren zur Architektensuche im Haushalt eingestellt. Mit 21:0 Stimmen beschloss der Markgemeinderat die Haushaltssatzung 2025 und den Haushalts- und Finanzplan 2024 bis 2028 mit den gesamten Anlagen. Die Unterlagen werden an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung weitergeleitet.
6. Radweg entlang der B2 an der Ortsumfahrung Mering
Die Idee, den Wirtschaftsweg mit ungebundener Decke entlang der B2 an der Ortsumfahrung Mering zu ertüchtigen und dauerhaft ins Radwegenetz zu integrieren, kam bei Gesprächen zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Vorsitzenden des Radwege-Arbeitskreises Mering Katharina Bader-Schlickenrieder und später mit dem Ersten Bürgermeister Florian Mayer auf. Die Kosten für die Asphaltierung hat das Staatliche Bauamt auf ca. 300.000 Euro geschätzt. Ob diese Summe ausreichend ist und dann aufgrund des Schwerlastverkehrs schnell Erneuerungsarbeiten nötig sind, merkten einige Marktgemeinderäte in der Sitzung an. Martin Scherer wies darauf hin, dass der Radweg eine ausreichende Breite von etwa vier Metern haben müsse, damit der Schwerlastverkehr keine Probleme habe. Sowohl Elena Raab als auch Katharina Bader-Schlickenrieder sagten, dass sie Vertrauen in das Staatliche Bauamt hätten. Petra von Thienen erklärte, dass sie dumm wären, wenn sie ein solches „Geschenk“ nicht annehmen würden. So sah es auch Bürgermeister Florian Mayer. Es ist für ihn eine der ersten Bemühungen um die Verbesserung des Radnetzes. Der stellvertretende Leiter des Marktbauamts Ludwig Thanner versicherte dem Gremium, dass das Staatliche Bauamt Augsburg aufgrund der Vereinbarung auch höhere Kosten übernehmen werde. Wenn der Antrag der Gemeinde Mering ans Landratsamt Aichach-Friedberg über den Geh- und Radweg an der Unterberger Straße bearbeitet ist und die Planunterlagen fertig vorliegen, soll auch dieser Rad- und Gehweg vom Staatlichen Bauamt geplant und gebaut werden. Auch hierüber soll eine Planungs- und Bauvereinbarung getroffen werden. Wenn beide Projekte gemeinsam verwirklicht werden, seien die Baukosten auf jeden Fall günstiger, so das Marktbauamt. Auf die Marktgemeinde werden ca. 10.000 Euro Planungskosten und 100.000 Euro Baukosten zukommen. 160.000 Euro wurden hierfür in den Haushaltsplan 2025 eingestellt. Mit 22:0 Stimmen beschloss der Marktgemeinderat, dem Vereinbarungsentwurf zum Ausbau des Weges entlang der B2 als Geh- und Radweg zuzustimmen und beauftragte die Verwaltung, auch für den gleichzeitigen Bau eines Geh- und Radweges entlang der Unterberger Straße eine Planungs- und Bauvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg zu treffen. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die beiden Vereinbarungen abzuschließen und die erforderlichen Aufträge zu vergeben.
7. Gehwegausbau in der Bouttevillestraße
Autofahrer nutzen die Bouttevillestraße oft als Ausweichstrecke. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Augsburger Straße und Münchner Straße für Veranstaltungen wie die Einkaufsnacht oder den Marktsonntag gesperrt sind. Auch viele Schüler und Schülerinnen wählen den Weg über die Bouttevillestraße, um mit dem Fahrrad zum Unterricht zu fahren. Trotz der dort auf Tempo 30 reduzierten Geschwindigkeit, die oft nicht eingehalten wird, soll jetzt zum Schutz der schwächsten und schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer - den Kindern, Fußgängern und Radfahrern - ein Gehweg angelegt werden. Die kostengünstige Möglichkeit hatte sich ergeben, weil das Bayernwerk dort gerade Glasfaser verlegt. Bürgermeister Florian Mayer hatte auch für die derzeit stattfindende Erneuerung der Wasserleitung eine dringliche Anordnung erlassen. Die Marktgemeinde spart sich somit die Kosten für ein erneutes Aufgraben und die Wiederherstellung der Oberflächen.
Ludwig Thanner vom Marktbauamt schaltete am 15. April die Polizeiinspektion Friedberg ein und bat um eine polizeiliche Stellungnahme, weil dann in Teilbereichen die geforderte Fahrbahnbreite von 5,50 Metern nicht gehalten werden könne. Polizeihauptkommissar Ortler teilte nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Ludwig Thanner vom Marktbauamt und Claudius Hirner vom Bauhof mit, dass die geforderten 5,50 Meter bis auf den Bereich der Hausnummer 29 nahezu durchgehend gehalten werden können. Von allen Anwesenden wurde die Dringlichkeit eines Gehwegs priorisiert. Der Polizist merkte an, dass die empfohlene Mindestbreite für Gehwege von 2,50 Metern nicht umsetzbar sei. Alle waren sich jedoch einig, dass ein mindestens 1,10 Meter breiter und mittels Hochbord von der Fahrbahn abgetrennter Gehweg mehr Sicherheit für Fußgänger darstellt als ein niveaugleich ausgebauter Seitenstreifen, der nicht beparkt werden darf (Ist-Zustand).
Im Zuge des Ausbaus des Gehwegs ist bei der Vermessung auf einem etwa 20 Meter langen Teilstück nun nicht die erforderliche Breite von 1,10 Meter für einen Gehweg vorhanden, der auch von Kinderwägen und Rollstühlen genutzt werden kann. Deshalb stellte Ludwig Thanner vom Marktbauamt dem Ratsgremium drei Alternativen zur Wahl: Reduzierung des Gehwegs auf nur 70-80 Zentimeter, Bau des gesamten Gehweges mit Hochbord und gleichzeitiger Verengung der Fahrbahn auf eine Fahrspur oder Bau eines überfahrbaren Tiefbords auf Straßenniveau jeweils an der Engstelle.
Verschiedene Marktgemeinderäte wie Georg Resch sahen eine Verengung auf nur eine Fahrspur kritisch, vor allem weil die viel befahrene Bouttevillestraße eine der wenigen Ausweichrouten bei Veranstaltungen im Ortszentrum sei und man Stauungen vermeiden wolle.
Bürgermeister Florian Mayer wies auf die Chance hin, in dem Zug nicht nur für mehr Verkehrssicherheit auf einem Schulweg zu sorgen, sondern auch die Geschwindigkeit zu reduzieren. „Viele Nachbarn klagen immer wieder über zu schnelle Fahrzeuge, auch wenn bisher keine besonderen Unfälle bekannt seien“, so Mayer.
Wolfgang Bachmeir wies auf Gefahren für die Benutzer von Rollatoren hin, wenn ein Teil des Rollators auf dem Gehweg und der andere auf der Straße sei. Petra von Thienen sah einen Gehweg mit Hochbord gerade an den Engstellen der Bouttevillestraße als Gefahr für die Radfahrer, die in der entgegengesetzten Richtung entlang der Paar unterwegs sind. Es wurde auch vorgeschlagen, ein Halteverbot entlang der Paar einzuführen.
Mit 22:0 Stimmen beschloss der Marktgemeinderat, dass das Marktbauamt in der Bouttevillestraße von der Augsburger Straße bis zur Schlossmühlstraße einen Gehweg mit mind. 1,10 Meter Breite anlegt, wobei dieser entlang der Engstelle als überfahrbarer, niveaugleicher Seitenstreifen ausgeführt wird. Die bisherige Markierung bietet zu wenig Sicherheit und ist nachts außerdem schlecht sichtbar.
8. Sachstandsbericht Neugestaltung Ortsmitte
Die toponauten hatten es nicht geschafft, zur Sitzung zu kommen, um zu diesem Thema zu berichten. Da es schon nach 22 Uhr war, war der MGR nur mit 10:11 Stimmen für eine Besprechung dieses Punktes. Er wird deshalb auf die nächste Sitzung verschoben, ebenso die Bekanntgaben und Anfragen.
Heike Scherer