Die Herbst-Straßenreinigung durch den Landkreis im Gemeindegebiet muss aus Termingründen bereits in der kommenden Woche (03. bis 07.Nov.) durchgeführt werden.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit nach Möglichkeit nicht am Straßenrand ab. Die Straßenanlieger werden in diesem Zusammenhang auf die Reinigungspflicht der Gehwege aufmerksam gemacht. Es wird empfohlen die Gehwege vor Durchführung dieser Straßenreinigung zu kehren.
Bitte achten Sie hierfür und auch für den kommenden Winterdienst auf das Freischneiden des Lichtraumprofils.
