Voraussichtlich werden in der 11. Kalenderwoche auf allen Friedhöfen der Gemeinde Gründau die Grabsteine im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch einen Sachverständigen auf ihre Standsicherheit überprüft.
Die Kontrolle erfolgt mit einem speziellen Grabmalprüfgerät (u. a. „Isis-Twin“ mit Kraftsensor und Datenlogger), das die erforderliche Prüflast misst und dokumentiert.
Gemäß § 34 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Gründau sind Grabmale dauerhaft standsicher zu halten. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und auf eigene Kosten durch die jeweiligen Nutzungsberechtigten zu beheben. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, haften die Nutzungsberechtigten für daraus entstehende Schäden.
Beanstandete Grabstätten werden mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen. Die betroffenen Nutzungsberechtigten erhalten zudem eine schriftliche Benachrichtigung mit der Aufforderung, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung Gründau, Frau Schinzel, unter 06051 8203-23 gerne zur Verfügung.
