SWU Verkehr GmbH - Reaktivierung der Staudenbahn
SWU Verkehr GmbH Reaktivierung der Staudenbahn im Abschnitt Gessertshausen bis Langenneufnach für den Schienenpersonennahverkehr Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung ➢ Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern vom 01.10.2025 Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen Die Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde samt den ausliegenden Verfahrensunterlagen sind in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025 elektronisch im UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de - Suchbegriff: Reaktivierung Staudenbahn – sowie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html unter der Überschrift „Eisenbahnrechtliche Anhörungsverfahren" abrufbar. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Fischach, Hauptstraße 16, 86850 Fischach, 1.Stock, Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 9, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 08.00 -12.00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16.00 -18.00 Uhr) bereitgestellt. Zudem sind Mitarbeiter der SWU Verkehr GmbH an folgenden Terminen für Fragen vor Ort anwesend: Donnerstag, 23.10.2025 von 09.00 -12.00 Uhr Mittwoch, 05.11.2025 von 16.00 -18.00 Uhr Montag, 10.11.2025 von 09.00 - 12.00 Uhr Bei Rückfragen können Bürger sich außerdem gerne jederzeit an staudenbahn@swu.de wenden.
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SWU Verkehr GmbH Reaktivierung der Staudenbahn im Abschnitt Gessertshausen bis Langenneufnach für den Schienenpersonennahverkehr Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung ➢ Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern vom 01.10.2025 Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen Die Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde samt den ausliegenden Verfahrensunterlagen sind in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025 elektronisch im UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de - Suchbegriff: Reaktivierung Staudenbahn – sowie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html unter der Überschrift „Eisenbahnrechtliche Anhörungsverfahren" abrufbar. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Fischach, Hauptstraße 16, 86850 Fischach, 1.Stock, Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 9, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 08.00 -12.00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16.00 -18.00 Uhr) bereitgestellt. Zudem sind Mitarbeiter der SWU Verkehr GmbH an folgenden Terminen für Fragen vor Ort anwesend: Donnerstag, 23.10.2025 von 09.00 -12.00 Uhr Mittwoch, 05.11.2025 von 16.00 -18.00 Uhr Montag, 10.11.2025 von 09.00 - 12.00 Uhr Bei Rückfragen können Bürger sich außerdem gerne jederzeit an staudenbahn@swu.de wenden.
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