Die St. Antonie-Spitalstiftung Osterhofen gewährt bedürftigen Personen nach Erreichen des 65. Lebensjahres Beihilfen für die Anschaffung von Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Hausrat. Die Höhe der Beihilfe ist je Person jährlich auf max. 250 € begrenzt.
Ob eine Zuwendung gewährt werden kann, ist abhängig von der Gesamtzahl der eingehenden Anträge und ob in der Vergangenheit bereits Beihilfen gewährt wurden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Einkommensgrenze für die Gewährung einer Zuwendung orientiert sich an denen für Grundsicherung im Alter sowie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
Spätester Termin für eine Antragstellung ist der 01. Dezember 2025.
Antragsformulare sind in der Stadtverwaltung Osterhofen unter Tel. 09932/403-130 bzw. in Zimmer 15 erhältlich.
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