
Asbest: Was Hauseigentümer bei Sanierungen beachten sollten
Viele Gebäude, die bis Anfang der 1990er Jahre errichtet wurden, enthalten noch asbesthaltige Baustoffe. Dazu zählen beispielsweise Fassadenplatten, Dach- oder Wellplatten sowie weitere Bauteile. Solange diese Materialien unbeschädigt sind, geht von ihnen in der Regel keine Gefahr aus. Werden sie jedoch bearbeitet, beschädigt oder unsachgemäß entfernt, können gesundheitsschädliche Asbestfasern freigesetzt werden.
Wer ein älteres Gebäude saniert oder umbaut, sollte daher bereits im Vorfeld prüfen, ob asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein könnten. Arbeiten an Asbest unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Freisetzung von Fasern zu verhindern und Beschäftigte, Anwohner sowie die Umwelt zu schützen. Je nach Art und Umfang der Arbeiten gelten besondere Anforderungen an die Ausführung und die Entsorgung.
Auch die Entsorgung darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. Asbesthaltige Abfälle gehören nicht in den Hausmüll und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften verpackt und bei zugelassenen Annahmestellen entsorgt werden.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Asbest, zur richtigen Entsorgung sowie zu den geltenden Vorschriften finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes Nürnberger Land und der Regierung von Mittelfranken:
- Informationen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle beim Landratsamt Nürnberger Land
- Merkblatt „Asbest – Hinweise für private Bauherren und Hauseigentümer“
- Informationen der Regierung von Mittelfranken zum Umgang mit Asbest und den geltenden Arbeitsschutzvorschriften
Die Gemeinde Schwarzenbruck bittet alle Bauherrinnen und Bauherren, sich vor Beginn von Sanierungs- oder Rückbauarbeiten umfassend zu informieren. So lassen sich Gesundheitsrisiken vermeiden und gesetzliche Vorgaben sicher einhalten.
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