Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Osthausen Süd, Fl.-Nr. 56"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 34 Abs. 6 BauGB
Der Marktgemeinderat Gelchsheim hat in seiner Sitzung am 08.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Osthausen Süd, Fl.-Nr. 56" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung mit einer Gesamtfläche von ca. 2.625 m² umfasst das Grundstück Fl.Nr.56, Gemarkung Osthausen, Markt Gelchsheim.
Der Marktgemeinderat Gelchsheim hat in der Sitzung am 08.09.2025 den Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Osthausen Süd, Fl.-Nr. 56" in der Fassung vom 08.09.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Osthausen Süd, Fl.-Nr. 56" mit der Begründung und dem Fachbeitrag Artenschutz werden im Internet unter
https://www.gelchsheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung
vom 13.10.2025 bis 14.11.2025
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Aub, Rathaus, Marktplatz 1, Bauamt, Zi. Nr.14 eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an die Verwaltungsgemeinschaft Aub (E-Mail schreiben) und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Aub, Marktplatz 1, 97239 Aub oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung „Osthausen Süd, Fl.-Nr. 56" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte, und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.gelchsheim.de/rathaus-service/das-rathaus-informiert eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzinformation „Bauleitplanung“ auf unserer Internetseite https://www.gelchsheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung
Gelchsheim, den 17.09.2025
Roland Nöth Erster Bürgermeister
