
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
für das Halten von Hunden wird im Gemeindegebiet Hundesteuer erhoben.
Die Hundesteuer beträgt pro Kalenderjahr:
| 55,00 € | für den ersten gehaltenen Hund |
| 80,00 € | für den zweiten gehaltenen Hund |
| 105,00 € | für jeden weiteren gehaltenen Hund |
| 110,00 € | für jeden Kampfhund der Kategorie 2 mit positivem Wesenstest bzw. Negativzeugnis (§ 1 Abs. 2 Kampfhundeverordnung) |
Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Hunde, die:
✔ älter als vier Monate sind und
✔ mindestens drei Monate im Kalenderjahr im Gemeindegebiet gehalten werden.
Wir bitten Sie, ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung kann schriftlich erfolgen.
Wird die Hundesteuer nicht bezahlt, kann die Gemeinde die ausstehende Steuer nachfordern und Säumniszuschläge erheben. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Nichtanmeldung eines Hundes kann zudem als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlagen: Art. 2 und Art. 3 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG), Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung
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