Am Dienstag, 13.01.2026 findet um 19.30 Uhr im Pfarrheim Schwebenried eine außerordentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
- Begrüßung
2. Vorstellung Flächentausch der Jagdgenossenschaft Schwebenried mit der Stadt Arnstein,
inklusive Beschlussfassung zur Flächenänderung
3. Vorstellen der neuen Reviergrenzen mit Festlegung und Beschlussfassung
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder der Gesamthandeigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Schwebenried, 15.12.2025
gez. Gerold Rudloff, Jagdvorstand
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