Hiermit weisen wir auf die Fälligkeitstermine für folgende Abgaben hin:
Endabrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2025
· Grundsteuer 1. Quartal 2026
· Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren 1. Quartal 2026
· Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1. Quartal 2026
Bitte vergessen Sie nicht, bei Zahlungen stets das Kassenzeichen anzugeben!
Um Einhaltung des Zahlungstermins wird gebeten, da nach Ablauf der Frist kostenpflichtige Mahnungen ergehen.
Von Bareinzahlungen bitten wir höflich Abstand zu nehmen.
Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen, das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.gruendau.info.
