Im Regionalplan Westmittelfranken ist in der Gemeinde Wilburgstetten ein Vorranggebiet für Windenergie (WK 54) ausgewiesen. Auf dieser Fläche wurden bereits drei Anlagen errichtet. Mit der 33. Änderung des Regionalplanes soll die Abgrenzung des bestehenden Vorranggebietes angepasst werden, so dass zu den angrenzenden Ortsteilen (Villersbronn, Limburg, Welchenholz und Illenschwang) ein Mindestabstand von 800 m eingehalten werden kann. Das angepasste Vorranggebiet wird im Regionalplanung Westmittelfranken zukünftig als WK 235 dargestellt.
Die Gemeinde Wilburgstetten möchte die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Vorranggebietes über einen Bebauungsplan steuern.
Ziel des Bebauungsplans ist bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von Bürgerwindkraftanlagen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich am nordöstlichen Rand des Gemeindegebietes, angrenzend an das Gemeindegebiet Wittelshofen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des geplanten Vorranggebietes WK 235 aus dem Regionalplan Westmittelfranken auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Wilburgstetten.
Der Geltungsbereich ist insgesamt ca. 12 ha groß und wird derzeit größtenteils intensiv landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzt.
Aufgrund der Größe des Plangebietes umfasst der Geltungsbereich eine große Anzahl an Flurstücken. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches und die Nummern der betroffenen Flurstücke sind der grafischen Darstellung des Geltungsbereiches gemäß der Plananlage zum Aufstellungsbeschluss zu entnehmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Plananlage dargestellt.
Beschluss:
Bebauungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet "Bürgerwindkraft Wilburgstetten II" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Gemeinde Wilburgstetten zu veröffentlichen.
Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Sondergebiet "Bürgerwindkraft Wilburgstetten II".
Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Gemeinde Wilburgstetten zu veröffentlichen.
