HINTERGRUND
Die Kommunen der ILE hesselberg I limes planen die Umsetzung des Projekts "Interkommunales Wassermanagement" (s. Projektkonzept). Dazu wurden von allen 11 Kommunen entsprechende Absichtserklärungen beschlossen sowie eine Förderung bei der Regierung von Mittelfranken über das Programm „Förderung interkommunaler Zusammenarbeit“ beantragt (Fördersatz: 80%, max. 90.000 €).
Die Nutzung dieser Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
→ es muss ein neues, innovatives Vorhaben umgesetzt werden
→ es müssen mindestens zwei Kommunen zusammenarbeiten
→ es kann keine reine Konzepterstellung gefördert werden, sondern auch die operative Zusammenarbeit muss Bestandteil des Projekts sein
→ eine NEUE Rechtsform muss Träger des Projekts sein.
→ Die neue Rechtsform als Projektträger muss auf Dauer (mind. 5 Jahre) eingerichtet werden.
Insbesondere der letzte Punkt bedingt die Gründung einer neuen „Organisationseinheit“, die das Projekt umsetzt. In der Diskussion in der Steuerungsgruppe der ILE hesselberg I limes wurde beschlossen, eine besondere Arbeitsgemeinschaft (ARGE nach KommZG) zu gründen – nach dem Muster, in der die Kommunen bereits in der ILE zusammenarbeiten. Die Gründung ist einfach und bedingt nur die Beschlüsse in den Mitgliedskommunen zum ÖR-Vertrag. Eine ARGE nach KommZG ist nicht geschäftsfähig, sondern muss durch eine Gebietskörperschaft vertreten werden.
AKTUELLER STAND
In der letzten Steuerungsgruppe wurde der Entwurf der beigefügten ARGE-Vereinbarung (ÖR-Vertrag) mit folgenden Rahmendaten diskutiert und beschlossen:
→ Vertretung der ARGE durch die Gemeinde Wilburgstetten
→ Geschäftsführung der ARGE durch die VG Wilburgstetten
→ Anpassung der Kündigungs- und Ausschlussregelung
→ Anlage zur ARGE-Vereinbarung mit dem Verteilungsschlüssel des Eigenanteils an den Projektkosten der Kommunen (Einwohnerzahlen Stand 31.03.25).
Die ARGE Wasser hesselberg I limes soll – nach aktuellem Konsens – auch über die Projektlaufzeit hinaus (Ende 2026) als „Plattform“ für die interkommunale Kooperation beim Thema (Ab-)Wassermanagement dienen. Sie kann entsprechend weiterentwickelt und/oder in eine andere Rechtsform überführt werden. Die strategischen Planungen und potenzielle Konzeptentwicklung dazu sind Bestandteil des Projekts „Interkommunales Wassermanagement“.
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN
In der letzten Steuerungsgruppensitzung sind organisatorische Fragen aufgetaucht, die wir an dieser Stelle noch einmal aufgreifen bzw. beantworten:
→ Kosten: Der Beschluss zur Gründung der ARGE (Beschluss des ÖR-Vertrags) umfasst automatisch die Beteiligung der Mitgliedskommunen an den Projektkosten "Interkommunales Wassermanagement" (Eigenanteil der Kommunen) wie in der Anlage dargestellt. Aus diesem Beschluss ergibt sich KEIN AUTOMATISMUS, weitere Kosten tragen zu müssen.
→ Austritt aus der ARGE: Der Austritt aus der ARGE (oder Ausschluss) ist jederzeit auf Basis der im Vertrag genannten Bedingungen möglich.
o → FÖRDERTECHNSICH hat ein Austritt oder Ausschluss einer einzelnen ARGE-Mitgliedskommunen keine Auswirkungen. Die Förderung ist an die Bedingung einer interkommunalen Zusammenarbeit von MINDESTENS ZWEI Kommunen geknüpft.
o → Die anteilsmäßige Beteiligung an den PROJEKTKOSTEN (s. Anlage; für Wilburgstetten ergibt sich ein Anteil in Höhe von einmalig 2.497,47 €) bleibt - entsprechend der Kündigungsfrist - davon unberührt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung an der Gründung und der Mitgliedschaft in der ARGE Wasser hesselberg I limes auf Grundlage des vorliegenden ÖR-Vertrags sowie die Beteiligung am kommunalen Eigenanteil an den Projektkosten gemäß der Anlage zum Öffentlich-Rechtlichen Vertrag zu.
