Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.
Über Gehwegen muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m eingehalten werden.
Die Gemeinde Teugn bittet alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen herzustellen.
Es wird zudem darum gebeten, insbesondere darauf zu achten Verkehrszeichen, Straßennamenschilder sowie Straßenlaternen von Bewuchs zu befreien bzw. freizuhalten.
Rückschnitte bei welchen es sich nicht um schonende Form- und Pflegeschnitte handelt, dürfen nur in der vegetationsfreien Zeit vom 01.Oktober bis 28.Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Die Gemeinde Teugn bedankt sich für Ihre Beachtung.